Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 129

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Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Bun­desrat möge beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Ös­terreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteili­gungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird, mit der beigegebe­nen Begründung Einspruch zu erheben.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Kneifel.

 


16.54.46

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Die ÖIAG ist eine besondere Erfolgsgeschichte in dieser Republik. Vor allem in den letzten fünf Jahren hat die ÖIAG eine besondere Leistung in Richtung Standorterhaltung der Betriebe und in Richtung Ablieferung von Gewinnen an den Eigentümer erbracht. Diese Gewinne sollen „unterjährig“, wie es in der Gesetzes­vorlage heißt, für bestimmte Zwecke, wie zum Beispiel Forschung und Entwicklung, verwendet werden.

Ich glaube, es ist das Recht des Eigentümers – Eigentümer ist die Republik, und die Republik vertritt wiederum die Bürgerinnen und Bürger, die der echte Eigentümer der ÖIAG sind –, diese Gewinne für Forschung und Entwicklung, konkret für die For­schungsanleihe zu verwenden. Ich denke, das ist eine sinnvolle Verwendung dieser Gelder, und wir sollten – wir haben heute übrigens schon mehrmals auf die Notwendig­keit von Forschung und Entwicklung, Ausbildung und so weiter hingewiesen – dieses Ziel damit konsequent verfolgen.

Ich meine, es ist vertretbar, dass Gewinne nicht nur am Ende eines Geschäftsjahres, sondern auch „unterjährig“, wie der Fachbegriff heißt, ausgeschüttet werden, vor allem wenn man sie für solche Zwecke verwendet. Deshalb halte ich es für sinnvoll, dieser Vorlage die Zustimmung zu geben und keinen Einspruch zu erheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle folgenden Antrag:

Antrag

gem. § 43 GO-BR

der Bundesräte Kneifel, Kolleginnen und Kollegen

gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombe­teiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird (754/A und 1320 d.B. sowie 7510/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 17)

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombe-


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