Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 132

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle.

Es liegt dazu ein Antrag der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen ge­mäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, gegen den gegenständ­lichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftenge­setz 2006 geändert wird.

Auch hiezu liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, gegen den gegen­ständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung er­teilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit an­genommen.

16.01.4419. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehe­gesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssach­walter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorgani­sationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006) (1420 d.B. und 1511 d.B. sowie 7566/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird (1513 d.B. sowie 7567/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird (1512 d.B. sowie 7568/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


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