kann man das nicht, denn es war das eine klare Ansage für den Zugang aller Österreicherinnen und Österreicher zu einer perfekten guten medizinischen Gesundheitsvorsorge und ‑versorgung, und zwar unabhängig vom Einkommen! (Bundesrat Ing. Haller: Wer wird ausgeschlossen?)
Ich betone: unabhängig vom Einkommen! – Eine klare Ansage gegen die Zwei-Klassen-Medizin, gegen das Programm dieser Bundesregierung, das seit 2000 umgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn es in diesem Zusammenhang – bedauerlicherweise – eine polemische Antwort aus der ÖVP-Fraktion zu Finanzierungsfragen gibt, dann muss ich sagen: Das gleiche Niveau dieser Antwort hätte der Verweis auf die europäische Kulturtechnik des Lesens, und an dieser Stelle möchte ich auf das SPÖ-Programm für eine sozial gerechte Gesundheitsreform in unserem Lande hinweisen.
All jene Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Finanzierungsfragen auseinandersetzen, möchte ich auffordern: Reden Sie mit Ihren Funktionären in der Krankenversicherung und beobachten Sie bitte genau jene Maßnahmen seit dem Jahre 2000, die zu Lasten der sozialen Krankenversicherung und damit zu einer unglaublichen Bürde der Versicherten im Bereich der Gesundheitsvorsorge geführt haben! An diesen Themen kann man, wenn man in seriöser Weise vorgeht, nicht vorbeireden!
Der zweite Grund meiner Wortmeldung bezieht sich auf die Ausschussberatungen, und ich darf in
diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Kollegen Mayer und der
Kollegin Roth-Halvax verweisen und sagen: Der Vorwurf im Ausschuss war aus
meiner Sicht unbegründet, und ich verstehe ihn auch heute noch nicht. Aber
vielleicht kann man es aufklären und ausreichend diskutieren.
Ich gebe Ihnen
Recht, Frau Kollegin Roth-Halvax, wenn Sie sagen, Sie tun sich schwer
beziehungsweise es sei Ihnen nicht möglich, binnen weniger Minuten der
Sitzungsunterbrechung die genauen Ausführungen des Einspruches einer
antragstellenden Fraktion zu lesen. Eine Zwischenbemerkung in diesem
Zusammenhang: Für die Vorsitzführung im Ausschuss war die
SPÖ-Fraktion nicht zuständig!
Eine zweite
Anmerkung. (Zwischenruf der
Bundesrätin Roth-Halvax.) Frau Kollegin, ich verstehe, nur:
Nach meinem Informationsstand waren die uns heute vorliegende Gesetzesmaterie
und der Gesetzwerdungsprozess in diesem Fall klar. Die inhaltlichen
Veränderungen und die Stellungnahmen, die wir heute schon diskutiert
haben, und auch der Zeitpunkt der Einflussnahme waren für alle
ersichtlich.
Bei der
vorliegenden Materie behandelten wir im Ausschuss eine vertagte Materie von Anfang
Juni heurigen Jahres. (Zwischenrufe bei
der ÖVP.) Selbstverständlich! Wiederaufnahme nach der
Vertagung vom 7. Juni – Ausschussanmerkung im Sitzungsprotokoll.
Es war der 4. Juli, und zu diesem Zeitpunkt hat es nach meinem
Informationsstand bei der vorliegenden Materie keine
Korrekturen gegeben.
Frau Kollegin
Roth-Halvax, ich bin gemäß dem Gebot der Fairness der Letzte, der
das in der Plenarsitzung strapazieren will, aber ich muss sagen: Es war das
schon im Ausschuss nicht verständlich, aber wenn gegen die
SPÖ-Fraktion auch heute Vorwürfe erhoben werden, dann muss man
verstehen, dass wir darauf reagieren. Wir haben keinesfalls verzögert, wir
haben vertagt, um alle Beratungen durchführen zu können, weil die
Stellungnahmen der Länder – und auch andere Stellungnahmen, worauf
schon aufmerksam gemacht wurde – äußerst kritisch waren,
damit auch wir uns ein Bild machen können, wie die Dinge tatsächlich
liegen.
Wie gesagt, es war eine Wiederaufnahme der Verhandlungen vom 7. Juni; es war schon einmal vertagt worden. Das war eine – unter Anführungszeichen – „alte Geschichte“. Wir sind gemäß dem Gebot der Fairness die Letzten, die eine ausreichende
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