Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 69

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auch bei der Wohnrechtsnovelle 2006 zeigt sich das gleiche Bild – wieder ein Stück von Mieterschutz zugunsten einiger weniger Immobilienmakler geopfert. Der richtige Grundsatz, unbefristete Mieten sollen der Normalfall, befristete nur die Ausnahme sein, wird durch diese Novelle weiter in sein Gegenteil verkehrt, und die Befristungen werden weiter ausgebaut. Bisher war es so, dass ein befristeter Mietvertrag, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wurde, das heißt, das Befristungsende vom Vermieter oder von der Vermieterin vergessen und die Miete weiter kassiert wurde, in einen unbe­fristeten Mietvertrag übergegangen ist. Damit ist jetzt Schluss! Dieses Versäumnis soll jetzt dazu führen, dass die Befristungen auf weitere drei Jahre verlängert werden. Pech für die Mieterinnen und Mieter mit befristeten Verträgen – Freude bei den Vermie­terinnen und Vermietern.

Mietzinsüberprüfungsrechte sollen eingeschränkt werden. Hebt der Vermieter oder die Vermieterin die Miete an und wehrt sich der Mieter oder die Mieterin nicht bezie­hungsweise nicht fristgerecht, hat er oder sie Pech gehabt. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass die Wohnkosten weiter steigen werden, und in weiterer Folge bedeutet dies auch eine Mehrbelastung bei den Wohnbeihilfen für die Länder.

Wen wundert es da noch, dass zum Beispiel die Rügepflicht bei unbrauchbaren Wohnungen eingeführt wird. Bisher war es einfach, bei Unbrauchbarkeit der Wohnung einen Antrag auf Herabsetzung des Mietzinses zu stellen. Nun muss zuerst gerügt werden. Der Vermieter, die Vermieterin hat drei Monate Zeit, diesen Aufforderungen nachzukommen, und erst dann kann der Mieter oder die Mieterin, wenn dies nicht geschehen ist, eine Herabsetzung des Mietzinses beantragen. – Freude bei den Vermieterinnen und Vermietern, aber nicht bei den Mieterinnen und Mietern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine vorausschauende, verantwortungsvolle und sozial gerechte Wohnungspolitik schaut anders aus. Die wahren Probleme im Wohn­rechtsbereich bleiben auch weiterhin völlig ungelöst. So hat diese Bundes­regierung gegen exorbitant gestiegene Wohnkosten überhaupt nichts gemacht. Die Wohnungsmieten sind um 6,4 Prozent gestiegen, die Inflationsrate nur um 2,5 Prozent, und dies in nur einem Jahr. Die Richtwertmieten sind seit 1994 um fast 25 Prozent angestiegen, nämlich von 3,66 € auf 4,57 € pro Quadratmeter. Dazu kommen noch die hohen Maklergebühren sowie die Kautionen.

Für diese Bundesregierung stellt das aber leider keinen Grund zum Handeln dar. Von den SPÖ-Nationalratsabgeordneten wurden im Justizausschuss diverse Anträge einge­bracht wie etwa die Beschränkung befristeter Verträge, klare und nachvoll­ziehbare Mietzinsbegrenzungen, Beschränkungen bei Kautionen, Kautionsrück­zahlun­gen im Mietrecht, Verjährung von Ablösen im Mietrecht, verstärkte Berücksichtigung von Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen. Aber dies alles wurde von den Regierungsparteien abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns erwartet, dass die Kosten­entwicklung beim Wohnen durch das Wohnrechtspaket beschränkt wird. Es wäre die Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, Maßnahmen zu setzen. Die Rechte der Mieterin­nen und Mieter wären zu stärken und nicht zu schwächen gewesen. Die Rechte aller Nutzerinnen und Nutzer unabhängig von ihrem Rechtsstatus gegenüber den Ver­waltungen wären zu stärken und auszubauen gewesen. Diese Regierung hat das nicht gemacht. Sie hat auch nicht für mehr Gerechtigkeit im Wohnrecht gesorgt. Daher werden wir gegen diese Gesetzesvorlage Einspruch erheben.

Auch der Regierungsvorlage bezüglich des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes können wir nicht unsere Zustimmung erteilen, da vor allem unklar ist, wer die Kosten des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz zu tragen hat. Im Gegensatz zur Wohnrechtsnovelle erheben wir da jedoch keinen Einspruch. Es liegt jedoch ein


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite