Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 94

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intensiv zusammengearbeitet wurde, dass letztlich auch die Eckpunkte dieser Reform im Nationalen Sicherheitsrat von allen Parteien mitgetragen wurden.

Diese beiden Materien, die heute hier behandelt werden, sind ein Teil davon. Durch die Rechtsstellung des Rechtsschutzbeauftragten können wir sozusagen eine gewisse Klarheit erzielen, was bisher noch nicht möglich war. Ich bin froh darüber, dass, wie wir das letztlich auch im Nationalrat festgestellt haben, eine Verfassungsmehrheit zustan­de gekommen ist, dass die Rechtsstellung des Rechtsschutzbeauftragten klar geregelt ist, dass diese Weisungsfreiheit durch eine Verfassungsmehrheit möglich war, wobei natürlich die Weisungsfreiheit von mir schon gewährt wurde – selbstverständlich gewährt wurde –, denn es wäre ja absurd, wenn Rechtsschutzbeauftragte weisungs­gebunden wären. Trotzdem ist es sehr, sehr wichtig, dass das nun letztlich im Verfas­sungsrang geregelt ist.

Ich wundere mich – und deshalb habe ich mich auch zu Wort gemeldet – über Herrn Bundesrat Schennach, und ich habe das auch im Nationalrat gesagt: Mit allen Parteien hat man gut verhandeln können. Man hat versucht, einen Konsens zu finden, aber je näher der Wahltermin kommt, umso mehr verabschieden sich die Grünen von der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Lesen Sie bitte das Gesetz – ich sage das ganz bewusst. Wenn Sie sagen, dass Sie deswegen dagegen sind, weil die Ernennung des Rechtsschutzbeauftragten durch den Verteidigungsminister erfolgt, dann sage ich: Lesen Sie diese Vorlage!, denn die Bestellung erfolgt durch den Herrn Bundespräsidenten.

Das dann als Argument zu verwenden, um nicht die Zustimmung zu geben, ist eigent­lich schon absurd. Lesen Sie die Protokolle nach, dann werden Sie mir letztlich Recht geben müssen! (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Ing. Kampl.)

Darüber hinaus ist das eine Beschlussfassung, die die Schaffung eines im Gesetz klar definierten Milizbeauftragten möglich macht. Damit haben wir auch im Sinne der Bundesheerreform eine klare Verankerung in der Form, dass der Milizbeauftragte alle Schritte mit berücksichtigt, aber auch mit begleitet, was die Miliz betrifft. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier einen sehr, sehr guten Weg gehen.

Es wurde bereits erwähnt, dass wir diese sichtbaren militärischen Auszeichnungen nun auch zivilen Persönlichkeiten geben können. Ich möchte ein Beispiel nennen, wie das abläuft, damit sich jene, die nicht die Zustimmung erteilen, Gedanken darüber machen.

Wir haben im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe vor einigen Wochen in Niederösterreich die militärischen Personen auf Grund der großartigen Leistungen, die dort erbracht wurden, ausgezeichnet. 1 500 Soldatinnen und Soldaten waren im Interesse der dortigen Bevölkerung im Einsatz und haben geholfen, wo andere nicht mehr helfen konnten. Es waren aber auch viele zivile Heeresbedienstete mit dabei, und diese konnte ich nicht auszeichnen. Jetzt, durch diese gesetzliche Möglichkeit, ist es machbar, auch den zivilen Bediensteten diese Auszeichnung zu verleihen. Dass man dem nicht die Zustimmung erteilen kann, verstehe ich nicht, aber ich muss es letztlich zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die Bundesheer-Beschwerdekommission betrifft, so haben wir auch hier einen gemeinsamen Weg gefunden. Ich war ja selbst sechs Jahre Abgeordneter im Nationalrat, und für mich war eigentlich schon klar: Wenn der Nationalrat die Mitglieder der Bundesheer-Beschwerdekommission wählt, dann soll diese Kommission auch „Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission“ heißen. Sie ist dadurch natürlich auch vom Stellenwert her höher angesiedelt.

Ich möchte heute hier schon sagen, dass wir eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Bundesheer-Beschwerdekommission haben, weil wir versuchen, in den verschie-


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