Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 105

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Haus bringen in Bezug darauf, warum der Einspruch im Ausschuss gefasst wurde, und Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, nochmals die Begründung meiner Fraktion für den Einspruch gegen diese Novelle darbringen.

Die vorliegende Wasserrechtsgesetznovelle wurde am 16. Mai 2006 im Landwirt­schaftsausschuss breit und heftig diskutiert. Besonders heftige Kritik gab es an der gänzlichen Bewilligungsfreistellung von Leitungen, bei denen die Gemeinden nunmehr zivilrechtliche Verträge abschließen müssen.

Betreffend die Ausschussdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt besonders hervorzu­heben ist die Tatsache, dass alle Fraktionen mit der Regierungsvorlage nicht einverstanden waren und Änderungsbedarf anmeldeten. Schließlich verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die offenen Fragen bis zur Abstimmung im Plenum in Vier-Parteien-Gesprächen zu lösen.

Als Ergebnis der Debatte kann festgehalten werden, dass alle Ausschussfraktionen der Meinung waren, dass diese Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten gefährlich schwammige Definitionen enthält, die Anwälten zwar Spielraum geben, aber Rechtssicherheit nicht jenen, die das Gesetz vollziehen müssen. Die Konsequenz wäre eine Aufgabenabschiebung an die Gemeinden, ohne diesen zusätzliche Mittel dafür bereit zu stellen. Die Verantwortung wird dabei auf Zivilingenieure, die Kosten auf Gemeinden und Einreicher abgeschoben.

Die im Ausschuss einvernehmlich festgehaltene Zielsetzung, dass die offenen Fragen bis zur Plenardebatte parteiübergreifend geklärt werden sollten, wurde nicht einge­halten.

Die Plenardebatte im Nationalrat war aber aus zwei Gründen besonders bemer­kenswert. Erstens war kein einziger Redner der beiden Regierungsfraktionen in der Lage, die Verwaltungsvereinfachung durch die vorliegende Wasserrechtsgesetznovelle zu erklären. Besonders hervorzuheben ist zweitens die Rede des ÖVP-Abgeordneten Jakob Auer – Obmann des Budgetausschusses und, wie er in seiner Rede festhielt, das 30. Jahr Bürgermeister –, der, die kritischen Stellungnahmen seitens des Stei­rischen Wasserversorgungsverbandes, des Österreichischen Gemeindebundes und des Oberösterreichischen Gemeindebundes zitierend, händeringend seine Rede folgendermaßen schloss:

„Ich bitte daher dringend, Herr Bundesminister, Entbürokratisierung oder schlanken Staat nicht so zu verstehen, dass Bund und Länder Aufgaben an die Gemeinden abgeben – wobei sie ihnen aber meistens keine zusätzlichen Mittel dafür geben –, ...“

Weiters sagte Herr Abgeordneter Auer: „Herr Bundesminister, bitte berücksichtige dringend den Vorschlag des Gemeindebundes, der im Interesse der Gemeinden ist und letztlich auch eine kostengünstige Lösung für die Wasserbezieher genauso wie für die Wasserversorger darstellt – da gibt es genossenschaftliche, private und auch öffentliche Versorger –, damit hier vernünftig vorgegangen wird und man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet.“

Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, auf Grund dieser Aussagen Ihres Kollegen Auer können Sie ruhig dem Einspruch zustimmen. Somit wird dem National­rat die Gelegenheit gegeben, die von allen, auch von der ÖVP geforderten Verbesserungen und dem Wunsch des Gemeindebundes nachzukommen. Es ist dies auch die letzte Chance vor der Wahl, die vorliegende Wasserrechtsgesetznovelle 2006 zu verändern.

 


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