Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 108

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man unvollständige Kartenwerke ins Internet stellt. Es sind Karten drinnen, die einfach so nicht stimmen und nicht vollständig sind. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Haller.) – Schau dir einmal genau die Karte an! Ich gebe dir dann den Link.

Ein weiterer Punkt, auf den ich in den letzten Wochen gestoßen bin, betrifft St. Andrä-Wördern. Da läuft derzeit ein Widmungsverfahren, bei dem es darum geht, ob dieser Bereich in der roten Zone liegt oder nicht. Das Land legt in diesem Zusammenhang einen anderen HQ100 fest als der Bund. Und jetzt kann sich die Gemeinde aussuchen, wonach sie sich richtet, wer Recht hat, welche Durchflussmenge nun wirklich stimmt. Sie können sich in der Gemeinde St. Andrä-Wördern bezüglich dieses derzeit bestehenden Problems erkundigen.

Was diese Hochwasserrisikogebiete betrifft, ist es so, dass sehr viele Gefahren­zonenpläne noch nicht vorhanden sind, und solange sie nicht vorhanden sind, kann man dort Bauland widmen, so viel man will. Gibt es diesen Gefahrenzonenplan, hat er den großen Nachteil, dass er in keinster Weise verbindlich ist. Das ist leider Lan­desgesetzgebung. Das heißt, selbst dann, wenn feststeht, das ist rote Zone, kann man dort bauen. Das ist leider unverbindlich.

Ein besonderes Problem stellen Gebäude dar, die bereits in einer roten Zone sind. Da gibt es überhaupt noch keine Lösungsvorschläge, was man in diesen Fällen macht. Es gibt Einbauten und Brücken und sonstige Anlagen, die auf ein geringeres Hochwasser ausgelegt sind, als passieren kann, wie man jetzt weiß. Es ist auch ein Problem, dass der Klimawandel, der sich nachweislich auch auf das Hochwasser auswirkt, derzeit noch nicht wirklich Beachtung findet. Es gibt keine Regelung, wie das bei der Berech­nung der Hochwassergrenzen berücksichtigt wird. Und es gibt eben leider ver­schiedene Berechnungen von Bund und Land, die offensichtlich nicht miteinander koordiniert sind. Und darüber muss man meiner Meinung nach dringend nachdenken, wie man das koordinieren kann.

Leider können wir nicht in die Landesgesetzgebung eingreifen, da können wir nichts tun, es ist aber doch so, dass § 38 des Wasserrechtsgesetzes eine notwendige Voraus­setzung für ein Verbot von Anlagebauten implizieren könnte. Das haben wir auch beantragt. Und es gibt meines Wissens auch ein Schreiben von Landes­hauptmann Pühringer und von Herrn Landesrat Anschober: In Oberösterreich ist das bereits in der Raumordnung verankert, und er hätte gern auch im Wasser­rechts­gesetz die Umsetzung dieser Anregung.

Noch einmal zurück zu den roten Zonen. Privatversicherer übernehmen in Gefahren­zonen keine Deckung mehr. Aber Bundesmittel aus dem Katastrophenfonds werden auch für Hochwasseropfer ausbezahlt, die in einer Gefahrenzone gebaut haben. Private Versicherer machen da schon einen Unterschied – der Bund, das Land und auch die Gemeinden offensichtlich nicht.

Es gibt keine Sanktionen, wenn Bürgermeister in den Gefahrenbereichen eine Bauge­nehmigung erteilen, und die Zonierung gibt es erst für etwa 65 Prozent Österreichs.

Es besteht dringender Handlungsbedarf in diesem Bereich, dies wurde aber leider mit der Wasserrechtsgesetznovelle überhaupt nicht berücksichtigt. Wir brauchen jetzt schon fast jährlich Geld für Überschwemmungskatastrophen aus dem Katastrophen­fonds, und daher wäre es meines Erachtens wirklich notwendig, auch einmal beim Schutz anzusetzen und den Opfern nicht immer erst Geld zukommen zu lassen, wenn sich die Katastrophe schon ereignet hat. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Dass die Hochwässer höher werden und häufiger auftreten, ist, glaube ich, ein bekanntes Problem, und dieses Problem müsste man grundlegend angehen, und zwar


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