Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 91

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Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Bader. Ich bitte um den Bericht.

 


13.18.10

Berichterstatter Karl Bader: Ich bringe den Bericht zum Tagesordnungspunkt 16. Er liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

13.18


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


13.18.41

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute eine Änderung des Übereinkommens, welches den physischen Schutz von Kernmaterial, die Verpflichtungen der Staaten bezüglich der Sicherung im Zusammenhang mit inter­nationalen Transporten von Kernmaterial sowie Strafverfolgungsfragen regelt.

Bisher waren Kernanlagen und der innerstaatliche Umgang mit Kernmaterial nicht entsprechend erfasst. Bereits 2005 gab es eine Änderung des Übereinkommens beziehungsweise wurden internationale Regelungen und Standards zur effizienten Sicherung von Kernmaterial und Kernanlagen gefunden. Bisher – und das ist schade – haben lediglich drei Staaten dieses Abkommen angenommen beziehungsweise ratifiziert.

Die Änderung dieses Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten, ein nationales System zum physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen zu errichten und aufrechtzuerhalten. Ein Katalog von Zielen und Grundsätzen beschreibt die not­wendigen Elemente eines solchen nationalen Systems, zum Beispiel, wie Kernmaterial während der Nutzung behandelt wird, wie bei Lagerung, Beförderung beziehungsweise Diebstahl oder sonstiger rechtswidriger Aneignung der Schutz sein soll.

Auch die umgehende Ergreifung umfassender Maßnahmen zur Lokalisierung und gegebenenfalls Wiederbeschaffung von abhanden gekommenem oder gestohlenem Kernmaterial ist zu gewährleisten. Weiters geht es darum, Kernmaterial und Kern­anlagen vor Sabotageakten zu schützen. – Dies ist nur ein Auszug aus den Regelungen.

Gerade die letzten Jahre, Monate und Wochen zeigen uns, wie die kriegerischen Aus­einandersetzungen – ob im Irak, in Afghanistan und nicht zuletzt im Nahen Osten – geführt werden. Es ist nicht immer auszuschließen, dass Krieger oder Elemente versuchen, mit Kernmaterialien Geschäfte zu machen. Daher ist es umso wichtiger, diese Standards verbindlich einzuhalten, umzusetzen und genau darauf zu schauen.

Wir werden dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.21


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.21.26

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Kaltenbacher schon ausgeführt hat, geht es bei der Änderung dieses internationalen Überein­kommens um den physischen Schutz des Kernmaterials. Das Problem war – wie wir


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