BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 46

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tung aufgerechnet wird. So lange es diesbezüglich aber eine Verzerrung gibt, wird es nicht anders möglich sein, als Förderungen als Grundlage vorzunehmen.

Etwas ist aber doch kurios: Die Förderungen, die im Ökostromgesetz 2006 enthalten waren, wurden geändert, weil dieses Ökostromgesetz so erfolgreich war und zu viele Förderungen beantragt wurden. Daran zeigt sich allerdings, dass sehr wohl Bedarf in Österreich besteht, dass wir aber an diesem Bedarf offensichtlich ganz kräftig vorbei schauen. (Beifall bei den Grünen.)

11.12


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kraml.

 


11.12.19

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die heuti­ge Änderung des Ökostromgesetzes geht auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichts­hofes zurück, wie bereits von meinen Vorrednern angeführt wurde. Es geht dabei um die im Ökostromgesetz enthaltene Kompetenzdeckungsklausel, die nur einen Teil des Gesetzes abgedeckt hat und jetzt auf das gesamte Gesetz ausgeweitet wird. Außer­dem ist auch nicht mehr die Energiekontrollkommission zuständig, sondern das Bun­desministerium für Wirtschaft und Arbeit. Für den Konsumenten an sich wird sich durch diese Novelle preislich nichts ändern.

Meine Damen und Herren! So weit der gesetzliche Teil. Ich sehe das Ökostromgesetz auch als einen Beitrag dazu, um möglichst unabhängig vom Atomstrom zu werden. Es gibt jetzt nämlich wieder eine unsägliche Diskussion über den Bau neuer Atomkraft­werke und Bemühungen, die Kernkraft sozusagen als Atomstrom light ins Gespräch zu bringen. Ich halte das für absolut gefährlich! Auch wenn die Atomkraftwerke dazu bei­tragen, den CO2-Ausstoß zu verringern, sollte man meiner Meinung nach auf diese ge­fährliche Technik verzichten!

Die derzeitige Klimadebatte zeigt uns aber auch, dass mit den bisherigen Maßnahmen nicht jene Senkungen beim CO2-Ausstoß erreicht werden können, die wir uns vorge­nommen haben. Die Windräder, die Biogas‑ und Biomasseanlagen tragen aber sehr wohl einen Teil zur Klimaentlastung bei. Wir werden uns da aber auch die Frage stellen müssen, wo wir diese Kraftwerke überall hinstellen können. Ich kenne die Standortdis­kussionen bei Biogasanlagen, die am Rande von Siedlungen errichtet werden. Das ist mit Sicherheit ein Problem, weil die Bürgerinnen und Bürger dort ganz einfach auch die Beeinträchtigung ihrer Umwelt befürchten. Auch das muss man einmal ganz offen sagen: Es ist nicht alles Gold, was man mit Biomasse und Biogasanlagen machen will.

Ich glaube aber, dass es, wenn der Standort halbwegs vernünftig gewählt ist, nichts dagegen einzuwenden gibt. Dennoch müssen wir auf alle Fälle die Diskussionen, die es da gibt, ernst nehmen. Auch wenn wir auf Gesetze hinweisen können, die uns Recht geben, müssen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern diesbezüglich reden. In den Gemeinden draußen darf man die Menschen nicht „überfahren“. Ich weiß schon, dass all das auch ein Erwerbszweig für die Landwirtschaft ist. Das ist so auch in Ord­nung. Es ist aber, wie gesagt, die Standortfrage ganz genau zu klären und zu hinterfra­gen.

Meine Damen und Herren! Ökostrom ist ein Gewinn für die Umwelt, das wurde heute schon einige Male erwähnt. Ich glaube, dass wir uns in diesem Bereich weiterhin an­strengen müssen, um zu einer flächendeckenden Ökostromerzeugung zu gelangen. Wir haben in Österreich nämlich ein so genanntes Nord-Süd-Gefälle: Im Norden wer­den wesentlich mehr Megawatt mit Windkraft und Biomasse erzeugt als im Süden. Ein diesbezüglicher Ausgleich muss daher vorerst noch über die Stromleitungen erfolgen –


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