BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 23

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Das heißt, einerseits diesen humanitären Ansatz ja, was notwendig ist, aber anderer­seits braucht es auch eine gewisse Härte, damit bestimmte Maßnahmen nicht not­wendig und bestimmte Situationen in Österreich nicht sein werden.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 1561/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Florianschütz, um Verlesung der Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

1561/M-BR/2007

„Wie viele Personen haben in Österreich gegenwärtig einen Asylantrag gestellt, der gegenwärtig noch nicht rechtskräftig erledigt ist?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Mit Stand 31. Mai 2007 sind es 36 580 Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, der noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. An dieser Stelle der Zusatz, dass eben diese Trendumkehr, was den Abbau der offenen Verfahren betrifft, wie ich bereits erwähnt habe, ab dem 1. Jänner 2007 ge­schafft wurde.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

 


Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister, Sie haben sich kürzlich für die Einrichtung eines eigenen Senats für Asylangelegenheiten im Bundes­verwaltungsgericht erster Instanz ausgesprochen. – Wann kann Ihrer Ansicht nach dieser Senat seine Arbeit aufnehmen, um endlich den Rückstand bei den Asyl­verfahren abzubauen und die Dauer der Asylverfahren deutlich zu verkürzen?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Günther Platter: Einerseits ist die Verkürzung der Asylverfahren schon durch das Fremdenrechtspaket 2005 eingeleitet worden, in dem auch die verkürzten Verfahren für straffällige Asylwerber berücksichtigt wurden: erste Instanz drei Monate, zweite Instanz drei Monate.

Zum Zweiten wird diese Gesetzesinitiative im Rahmen der Staatsreform durchgeführt werden, nämlich die Implementierung eines Asylgerichtes im Bundesverwaltungs­gericht, sodass die Verfahren noch schneller abgeschlossen werden.

Die Reformarbeit ist in Vorbereitung und im Abschluss begriffen, und ich gehe davon aus, dass die Begutachtung dieser Gesetzesinitiative, die ja mehr umfassen wird als das Asylgericht, über den Sommer erfolgen wird und dass wir aller Voraussicht nach mit der Beschlussfassung dieser Gesetzesinitiative im Herbst rechnen können.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Saller gemeldet. Ich bitte um die Zusatzfrage.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie haben sich die Asylantragszahlen seit Inkrafttreten des Fremdenrechtspakets 2005 entwickelt?

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundesminister.

 


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