BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 99

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Es geht nicht nur um die finanzielle Förderung, da liegt Österreich erfreulicherweise an der EU-Spitze, sondern es geht auch um die Unterstützung der Eltern bei ihren Prob­lemen und dass man ihnen Hilfe anbietet, wenn sie diese benötigen. Ich darf hinweisen auf die Website, die im Ministerium eingerichtet wurde: www.eltern-bildung.at. Es zeigt sich, dass das wirklich notwendig ist, sind doch monatlich über 25 000 Zugriffe zu verzeichnen. Ich glaube, das ist ein Zeichen, dass hier wirklich noch weitere Schritte gesetzt werden müssen, dass die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt wer­den. Und ich danke, dass du, Frau Ministerin, das auch in den Budgetansätzen berücksichtigt hast und dafür Budget vorhanden ist.

Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist, und bin mir bewusst, dass das ein erster Schritt der Modernisierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes ist und dass weitere folgen werden müssen – bei der Schnelligkeit, in der sich Familie und gesellschaftspolitische Gegebenheiten verändern. Und ich würde mir wünschen, dass bei den weiteren Neuerungen nicht nur die NGOs, sondern auch die Sozialarbeiter mit beigezogen werden, die hier eine sehr wichtige Rolle spielen.

Ich danke schön, es ist selbstverständlich, dass wir dieses Gesetz unterstützen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.25


Präsident Manfred Gruber: Ich begrüße Herrn Bundesminister Buchinger in unserer Runde sehr herzlich und darf Frau Bundesministerin Kdolsky das Wort erteilen. – Bitte.

 


14.25.31

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Als Familien­ministerin ist es mir natürlich ein großes Anliegen, das Jugendwohlfahrtsrecht, welches die Rahmenbedingungen für die Hilfsangebote an die Familien und die Sicherung des Kindeswohles durch die Jugendämter setzt, kontinuierlich weiterzuentwickeln, um einen umfassenden Schutz für Kinder und Jugendliche in Österreich zu etablieren.

Eine wesentliche Voraussetzung, damit wir Kinder schützen können und damit zielge­richtete Hilfsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen durch die Jugendwohlfahrt einge­leitet werden können, ist natürlich die Kenntnis der Jugendwohlfahrt von möglichen Kindeswohlgefährdungen. Dabei kommt der funktionierenden Kommunikation zwi­schen Fachleuten der Kinder- und Jugendbetreuung, wie es in den Schulen eben ist, und Lehrerinnen und Lehrern und natürlich den Verantwortlichen in der Jugend­wohlfahrt ein ganz wesentliches Augenmerk zu. Es geht darum, dass wir hier zwei Strukturen gehabt haben, die beide interessiert waren, für Jugendliche und für Kinder da zu sein und zu helfen, dass sie aber zu einem viel zu späten Zeitpunkt miteinander in Kontakt getreten sind. Das wurde mir auch mehrfach von den handelnden Personen entsprechend mitgeteilt.

Mit dem Ministerratsbeschluss Nummer 3/22 vom 14. Feber 2007 sind die Mitglieder der Bundesregierung daher übereingekommen, dass es mit einer Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu einem besseren Informationsfluss zwischen den zustän­digen Behörden und Einrichtungen kommen soll, einer Art Frühwarnsystem.

Sehr geehrte Bundesräte, eines möchte ich dazu sagen: Mir ist bewusst, dass dieses Jugendwohlfahrtsgesetz die letzte große Novelle 1989 und eine kleinere Novelle 1997 erfahren hat. Das sind zehn Jahre. Es ist dringend notwendig, dieses Gesetz zu novel­lieren. Und selbst der etwas – Sie verzeihen, wenn ich das so direkt sage – verstaubte Name „Jugendwohlfahrtsgesetz“ gefällt mir nicht. Wir haben gesagt, unter dem Thema „Chancengesetz für Kinderschutz und Jugendliche“ ist nicht nur ein, son­dern sind wahrscheinlich zehn bis 15 Punkte anzugehen. Nur ist das ein großer Wurf,


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