BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 142

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


17.11.31

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Gesetzesänderung wurde aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom September 2006 notwendig und bewirkt ja keine materielle Änderung des Gesetzes, sondern verfolgt lediglich den Zweck, die kompetenzrechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung und Vollziehung dieses Gesetzes durch den Bund auf eine neue, verfassungskonforme Grundlage zu stellen. Dies ist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie not­wendig. Dafür ist die Schaffung einer Kompetenzdeckungsklausel für den Bund hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der Bauarbeitenkoor­dination erforderlich.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Beschluss wird das Gesetz zwar verfassungsrechtlich geändert – es handelt sich um eine Verfassungsbestimmung –, inhaltlich bleibt aber alles beim Alten. Dabei wäre es durchaus die Gelegenheit gewesen, auch über eine inhaltliche Abänderung zu beraten, vor allem, was die Frage des ArbeitnehmerInnenschutzes betrifft, der ja oft bei den Verantwortlichen für Bau­stellenkoordination und Planungskoordination eine eher untergeordnete Rolle spielt. Zum Beispiel könnte man ja eine obligatorische Vorschreibung einer Mindestaus­bildung auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes für Planungs- und Baustellen­koordination einführen.

Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 1999 ist zwar die Anzahl der Unfälle auf Baustellen zurückgegangen, und glücklicherweise auch der Durchschnitt der tödlichen Arbeitsunfälle. 120 000 Arbeitsunfälle – davon 140 mit tödlichem Ausgang – im Jahr sind aber immer noch zu viel. An diesen Unfällen sind zumeist sicherheitswidrige Zu­stände schuld. Deshalb sollte auch über eine verstärkte Haftung grundsätzlich einmal nachgedacht werden.

Wir werden natürlich dem Gesetzesvorschlag heute zustimmen, hoffen aber auf eine inhaltliche Debatte in absehbarer Zeit. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

17.13


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


17.14.00

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorrednerin hat schon eindrucksvoll dargelegt, warum wir diesem Gesetz zustimmen sollten. Es ist eine formale Berichtigung. Die Folge wäre nämlich sonst, dass wir in den Landtagen neun Landesbaukoor­dinations­gesetze beschließen müssten. Ich glaube, gerade da wir das Wort „Verwaltungsreform“ immer in den Mund nehmen, wäre das in jeder Beziehung kontraproduktiv.

Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, aus wirtschaftlicher Sicht schon darauf hinzu­weisen, dass wir diese Gesetze nicht überziehen sollten. Mir sind Zahlen zu Ohren gekommen, wonach die Planungs-, Überwachungs- und Koordinationskosten bei öffentlichen Bauten – Spitälern, Schulen und so weiter – 26 Prozent der Bausumme betragen. Wenn Sie sich das als privater Häuslbauer vorstellen, dann brauchen Sie gar nicht zu bauen anzufangen, sondern dann ist die Finanzierung von Haus aus wahr­scheinlich nicht gesichert.

 


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