BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 156

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diesem Gesetz zu kritisieren ist. – Es gibt all diese Strukturen, man müsste nur mehr Geld hineinstecken.

Es erfreut mich natürlich, wenn Sie künftig über das Ökostromgesetz wieder nach­denken wollen. Es ist ja noch nicht so lange her, dass es meiner Meinung nach beschädigt – um nicht zu sagen, fast ruiniert – worden ist. Aber ich hoffe, dass dieses Gesetz dann annähernd so wird wie das deutsche und nicht wieder hunderttausend Beschränkungen eingebaut werden – denn es sind im Vorjahr Beschränkungen in das Ökostromgesetz eingebaut worden, und da haben alle ÖVP-Bundesrätinnen und -Bundesräte zugestimmt, auch die aus Niederösterreich, die jetzt eine Resolution abgeben. – Es ist erfreulich, dass ihr jetzt klüger geworden seid. Ich hoffe, dass das neue Ökostromgesetz dann wirklich eines ist, dem wir auch einmal zustimmen können. (Beifall bei den Grünen.)

Zu guter Letzt möchte ich dann nur noch Folgendes feststellen: Es ist nicht so, dass wir das frische Geld nicht für CO2-Einsparungsmaßnahmen verwenden wollen. Wir würden auch altes Geld dafür verwenden, CO2 einzusparen. Aber es gibt einfach Strukturen, wo es leichter und schneller einzusetzen wäre, und man müsste nicht neue Strukturen schaffen, die dann vom Rechnungshof kritisiert werden. – Ich glaube, die Kritik ist nicht ganz ausgeräumt, dass es EU-rechtlich ein bisschen bedenklich ist, wenn man ohne Ausschreibung Aufgaben an Gesellschaften weitergibt. Das war unter anderem auch die Kritik des Rechnungshofes, und ich sehe sie mit diesem Gesetz nicht ausgeräumt. (Beifall bei den Grünen.)

18.05


Präsident Manfred Gruber: Danke, Frau Kollegin Kerschbaum.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Ich stelle die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

18.06.3816. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG) (38 d.B. und 134 d.B. sowie 7711/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte um den Bericht.

 


18.06.50

Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf aus dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft berichten. Der Ausschuss hat sich mit einem Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Vermarktungsnormengesetz beschäftigt.

 


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