BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 163

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und versorgen sich immer mehr mit Strom, Wärme und Treibstoffen aus biologischen, nachwachsenden Rohstoffen.

Ein agrarpolitisches Ziel dieser Bundesregierung ist die Erhaltung der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Mehrfachfunktionen wie Ernährung, nach­wachsende Rohstoffe, Kulturlandschaft und Dienstleistungen sowie die Bereitstellung und Absicherung der dafür benötigten Mittel.

Die agrarpolitischen Konsequenzen aus dem Grünen Bericht sind für die Maßnahmen eine wichtige Basis. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen für die land- und forst­wirtschaftlichen Betriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächen­decken­den Landwirtschaft und zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb sichert drei bis vier Arbeitsplätze laut einer Wifo-Studie von Herrn Dozenten Schneider. Der Agrarbereich sichert Arbeitsplätze in der Industrie, im Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Die Land- und Forstwirtschaft investiert zum Beispiel laut Grünem Bericht im Jahr 2005 insgesamt 6,2 Milliarden bis 6,5 Milliar­den; davon kommen der Industrie und dem Gewerbe 2,9 Milliarden beziehungsweise 47 Prozent zugute.

Mit der finanziellen Sicherstellung der nationalen Schwerpunkte, des Umweltpro­gramms für naturnahe Landwirtschaft, der Bergbauernförderung für Österreichs Land­wirtschaft und einer Investitionsoffensive für den ländlichen Raum zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, damit können Österreichs Bauern auf drei starke Säulen bauen. Das bedeutet Planungs- und Rechtssicherheit für unsere bäuerlichen Betriebe. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

18.30


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Jany.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

 


18.30.43

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Molzbichler hat mir in vielen Punkten schon aus der Seele gesprochen, darum kann ich mich kurz halten.

Ich erkläre jetzt nur mehr, warum wir wo wie stimmen. Es gibt zwei Grüne Berichte: 2005 und 2006. Wir haben im Ausschuss zwar auch darüber gesprochen, warum diese Grünen Berichte gar so spät kommen. Ich glaube, das liegt aber nicht am Ministerium, sondern eher an den Tagesordnungen des Bundesrates. Also diesen Berichten aus der Vergangenheit werden wir natürlich zustimmen, denn Bericht ist Bericht.

Wo wir nicht zustimmen werden, das sind die Maßnahmen für Land- und Forstwirt­schaft aus den Jahren 2006 und 2007, wobei – das ist auch schon im Ausschuss angesprochen worden – es eigentlich besonders peinlich ist, wenn wir jetzt über Maßnahmen im Jahr 2006 sprechen oder diese vorberaten, denn 2006 ist vorbei. Wir lehnen diese beiden Maßnahmenkataloge aber auch insofern ab, als es da drinnen auch Empfehlungen einer § 7-Kommission gibt. Diese Empfehlungen finde ich alle sehr interessant. Wenn man sich aber die zwei hintereinander kommenden Jahrgänge anschaut, sieht man, dass diese Empfehlungen nicht immer umgesetzt werden.

Zum Beispiel wäre da eine sehr spannende Empfehlung eine Energiebilanz und Ökobilanz beim Einsatz von Pflanzen aus landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher


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