BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 176

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19.18.07

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich für den Bericht bedanken. Er ist ausgesprochen informativ und interessant. Ich meine auch, dass es wichtig ist, dass man die Strukturen in den Betrieben stärkt, dass man möglichst viele Betriebe dazu bewegt, Umweltmanagementsysteme zu instal­lieren. Was mich etwas beunruhigt oder was ich schade finde, ist, dass die Zahl der Organisationen und auch die Zahl der Standorte zurückgegangen ist. Vielleicht hilft es doch auch, wenn man nicht nur auf Information setzt, sondern auch die Implemen­tierung eines solchen Systems finanziell fördert. Es ist ja so, dass es seit dem Jahr 2000 diese Förderung, diese Starthilfe nicht mehr gibt.

Wir haben im Umweltausschuss schon festgestellt – der Herr Preineder hat es auch schon gesagt –, dass es sehr löblich ist, dass das Umweltministerium und auch das Umweltbundesamt, soviel ich weiß, EMAS installiert haben. Es wäre schön, wenn auch noch andere Ministerien, die Gemeinden und auch Ämter dieses System installieren würden, weil dieses System auch sehr viel zur Bewusstseinsbildung beiträgt und auch sehr viel dazu beiträgt, dass man lernt, dass Umweltschutz sich lohnen und rechnen kann. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.19


Präsident Manfred Gruber: Danke, Frau Kollegin Kerschbaum.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.20.1623. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrsopfern (Verkehrs­opfer-Entschädigungsgesetz – VOEG) erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaft­pflicht­gesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Reichs­haft­pflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden (Kraftfahrrechts-Änderungs­gesetz 2007 – KrÄG 2007) (80 d.B. und 121 d.B. sowie 7705/BR d.B.)

 


Präsident Manfred Gruber: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte um den Bericht.

 


19.20.40

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entschädigung von Verkehrs­opfern erlassen wird sowie das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das


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