Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz 1991 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Danke. Ich stelle hier die Stimmenmehrheit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird (251/A und 183 d.B. sowie 7754/BR d.B.)
29. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird (252/A und 184 d.B. sowie 7755/BR d.B.)
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Neuseeland auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (83 d.B. und 185 d.B. sowie 7756/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun gelangen wir zu den Punkten 28 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 28 bis 30 ist Herr Bundesrat Schimböck. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über die Beratungen des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz 1981 geändert wird.
Der Finanzausschuss stellt nach eingehenden Beratungen mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich berichte weiters über den Punkt 29, über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird.
Der Finanzausschuss stellt nach eingehenden Beratungen mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite