BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 58

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

verfassungsgesetz erlassen werden. Das fällt in die Zuständigkeit des Ministers für Wirtschaft und Arbeit.

Es ist sicher im Interesse aller – und das ist heute schon angeklungen –, auch der Arbeitgeber, die ArbeitnehmerInnenmitbestimmung in den Aufsichtsräten, die in Österreich Tradition hat, zu bewahren. Hier müssen wir darauf achten, dass diese Einrichtungen nicht nach unten korrigiert werden, wenn es zu EU-weiten Standards kommt.

Neben diesen Richtlinien müssen wir auch schauen – das hat Kollege Schimböck schon gesagt –, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten ein Ende hat. Durch diese Konkurrenz laufen wir Gefahr, hohe österreichische Standards zu verlieren. In der Erläuterung dazu schließe ich mich dem Kollegen vollinhaltlich an.

Mit dieser Richtlinie – ich komme zum Schluss – beschreitet die Union einen absolut richtigen Weg. Wir hoffen aber, dass dieser Weg auch in Richtung einer sozialen Union gegangen wird. Hiezu braucht es sicher noch viele mutige Entwürfe. (Beifall bei den Grünen.)

12.46


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


12.46.14

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hatte schon den Verdacht, dass die linke Seite des Hauses wegen der schwierigen Materie fluchtartig den Saal verlassen hat. Ich bin froh darüber, dass einige doch wieder zurückgekehrt sind, und darf nunmehr auf das Thema zu sprechen kommen.

Es geht – wie von meinen Vorrednern schon erwähnt wurde – bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie um die europaweite Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, eine durchaus komplexe, um nicht zu sagen schwierige Rechtsmaterie. Trotzdem ist die vorliegende Gesetzesvorlage für den gemeinsamen Wirtschaftsraum Europa von großer Tragweite, weil es bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung oder Kompa­ration, wenn Sie so wollen, von Kapitalgesellschaften mit dem Sitz in verschiedenen EU-Ländern, wenn dann auch gemeinsame Gesellschaften dadurch entstehen, um KG-Richtlinien und -Regelungen gehen muss.

Dabei erscheint es wesentlich, dass für jede der Gesellschaften das innerstaatliche Recht anzuwenden ist, andererseits gerade im Verschmelzungsbereich auch der Minderheitenschutz durch klare Ausstiegsszenarien sowie die Möglichkeit für die Geltendmachung von Schadenersatz besteht, wenn diese Richtlinien nicht eingehalten werden.

Ich möchte aber als ArbeitnehmerInnenvertreter auch darauf hinwiesen, dass die Frage der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in diesen neuen, verschmolzenen Gesell­schaften auftritt. Dabei habe ich allein schon mit dem Begriff „Verschmelzen“ meine Probleme, weil das Verschmelzen von Materie auch bedeutet, dass dabei die Materie immer kleiner wird und auch Arbeitsplätze verloren gehen.

Aber zurück zu den Arbeitnehmerrechten: Es erscheint mir wichtig, dass Betriebs­rätInnen bei der Verschmelzung dieser Gesellschaften mitreden können und dass ihnen bei dem zu erstellenden Bericht ein Stellungnahmerecht eingeräumt wird, bevor dieser Bericht der Gesellschaftsversammlung vorzulegen ist. Mit den notwendigen Adaptierungen im Arbeitsverfassungsrecht soll auch dies gewährleistet werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wird dem Parlament zugeleitet beziehungsweise ist, glaube ich, derzeit bereits in Begutachtung, wobei ich anzumerken wage, dass wir


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite