BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 48

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

11.32.322. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (214 d.B. und 243 d.B. sowie 7771/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

11.32.52

 


Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebs­verfas­sung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zum Antrag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Ok­tober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich erteile ihr das Wort.

 


11.33.46

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Werter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden soll, ist ein Nachvollziehen einer Richtlinie aus dem Jahr 2005, diese ist also bereits zwei Jahre alt. Es ist die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Ver­schmel­zung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten, welche die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erleichtern soll. Sie ist von Österreich bis spätestens 15. Dezember 2007, also relativ rasch, umzusetzen, es bleibt nur noch kurze Zeit für die Umsetzung.

Hier möchte ich besonders auf den Artikel 16 dieser Richtlinie eingehen, welcher zum überwiegenden Teil die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Fall grenzüberschreitender Verschmelzungen regelt. Begrüßenswert ist dabei, dass – da das Arbeitsverfassungsgesetz in der derzeit geltenden Fassung kein Mitbestim­mungs­recht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf grenzüberschreitender Ebene vorsieht – mit diesem Gesetz ein solches geschaffen wird.

Es geht in der Umsetzung dieses Gesetzes aber auch darum, ein „besonderes Ver­handlungsgremium“ zu schaffen, welches bei der Verteilung der Sitze in den diversen


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