(Bundesrat Gruber: Sie sollten sich schämen, wenn Sie Unwahrheiten verbreiten!) Das ist keine Unwahrheit, das ist das, was Sie nicht gerne hören wollen. Laut Umfragen sind es über 70 Prozent. (Bundesrat Gruber: Aber das stimmt nicht! Auch das ist eine Unwahrheit! Sie lügen die Bevölkerung an mit falschen Angaben!) Steht „lügen“ nicht eigentlich auf dem Index? Darf man sagen: Sie lügen die Bevölkerung an!? Normalerweise gibt es für so etwas immer einen Ordnungsruf. (Bundesrat Gruber: Auch wenn Sie es dreimal wiederholen, wird es nicht besser!) Und wenn Sie es noch fünfmal wiederholen, wird es auch nicht wahrer, Herr Kollege! (Bundesrat Gruber: Dann sagen Sie endlich die Wahrheit!)
Zum Asylgerichtshof. Das Verfahren, wie das Gesetz an die Abgeordneten weitergeleitet worden ist, nämlich die Kürze, ist vom Kollegen Schennach ja schon angesprochen worden. Das ist natürlich mehr als diskussionswürdig, wenn die Abgeordneten nicht einmal ausreichend Zeit haben, um die Gesetze, die sie beschließen sollen, lesen zu können. Und das hat nicht nur die Abgeordneten betroffen, sondern auch die Justizministerin, die ja auch zuständig dafür ist, hat zugegeben, sie hätte diesen Gesetzesvorschlag nicht lesen können. Sie hat es in Form einer Tischvorlage vor dem Ministerrat bekommen und hat das dort abgesegnet, was ja schon ein bisschen verwunderlich ist. Sie hat dann nachher – dann ist es ihr offensichtlich gedämmert, dass ihr das doch nicht so gut gefällt – auch daran Kritik geübt. Da kann man der Ministerin natürlich nicht helfen, wenn sie sich nicht umfassend informiert.
Grundsätzlich ist aber der Asylgerichtshof schon zu begrüßen. Ein schnelleres Verfahren ist selbstverständlich zu begrüßen, vor allem wenn man sich anschaut, dass es 34 000 offene Asylverfahren gibt, davon allein 4 000 beim Verwaltungsgerichtshof. Und die Berufungsquote beträgt 90 Prozent, und 50 Prozent der Asylwerber, die einen negativen Bescheid vom UBAS bekommen haben, gehen zum Verwaltungsgerichtshof.
Das Drama an diesem Asylgerichtshof, wie er jetzt eingerichtet werden soll, ist, dass man leider verabsäumt hat, ein Neuerungsverbot einzuführen. Denn es ist jetzt schon so: Die Sache geht endlos hin und her. Es kommt ein Asylwerber drauf, der zuerst behauptet hat, er sei aus politischen Gründen verfolgt worden, dass er jetzt plötzlich vielleicht doch aus religiösen Gründen verfolgt wird, und das geht endlos so weiter. Mit Hilfe der Anwälte können natürlich immer neue Gründe vorgebracht werden, warum doch Asyl gewährt werden soll. Genau hier liegt der Hund begraben, und dieses heiße Eisen haben Sie natürlich nicht angegriffen. Dieses Neuerungsverbot hätten Sie aussprechen müssen. Sie hätten diesem Vorbringen ständig neuer Gründe für Asyl Einhalt gebieten müssen.
Und da gibt es auch einen Fall der Safete Zegaj, die verhaftet worden ist, und dann ist sie umgehend wieder aus der Schubhaft entlassen worden, weil sie immerhin den siebenten Asylantrag gestellt hat. Und nachdem wir wissen, dass es in Österreich sehr viele Scheinasylanten gibt, wäre es wirklich angebracht gewesen, hier einen Riegel vorzuschieben, denn die Leidtragenden dabei sind jene Asylanten, die tatsächlich unseren Schutz brauchen, die also wirklich Asyl und Schutz vor Verfolgung in ihren Heimatländern brauchen, aber nicht jene Scheinasylanten, die hierher kommen, weil es ihnen hier sozial einfach besser geht.
Aber da hat Sie natürlich wieder der Mut verlassen. Und daher ist unsere Befürchtung, dass sich mit diesem Asylgerichtshof, so gut die Idee eigentlich ist, durch das Zulassen des immer neuen Vorbringens von Asylgründen nicht unheimlich viel ändern wird und dass daher der Asylgerichtshof, so wie Sie ihn jetzt beschließen, von vornherein schon wieder zum Scheitern verurteilt ist. Es wird Ihnen auch nichts nützen, dass Sie das Personal aufstocken, das dort natürlich gebraucht wird, denn Sie müssen zuerst jenen
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