BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 50

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lung befürwortet hat und sich dafür entschieden hat. Wir machen damit eigentlich nichts Neues und stellen hier nichts sozusagen auf den Kopf, sondern das ist etwas, was eigentlich eine breite Mehrheit gefunden hat.

Sie sprechen hier permanent von Zwangsmitgliedschaft. – Gut, das mag eine politische Diktion sein, die Ihnen unbenommen ist, ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Menschenrechtsgerichtshof kei­nerlei Einwände gegen Pflichtmitgliedschaften in Kammern erhoben haben. Auch das sollte hier in diesem Haus einmal betont werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bun­desräten von ÖVP und Grünen.)

Darüber hinaus ist es mir wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass selbst in Europa er­kannt wurde, wie wesentlich der soziale Dialog ist und wie wichtig es ist, eine ausge­glichene Interessenabwägung zwischen großen gesellschaftlichen Schichten zu haben. Die Tatsache, dass wir in Österreich den Vorzug haben, diese seit vielen Jahren und Jahrzehnten zu haben, sollten wir eigentlich positiv beurteilen.

Die Leistungsfähigkeit der Institutionen, für die zu sprechen ich jetzt nicht berechtigt bin, zeichnet sich, glaube ich, nicht dadurch aus, dass man diese unter Zwang stellt und ihnen sozusagen droht, sie abzuschaffen. Deren Leistungsfähigkeit zeigt sich dar­in, dass diese Institutionen eben Interessenvertretungen sind, das heißt, sie müssen mit der Dynamik des Lebens mitgehen und Antworten auf die Fragen der Gesellschaft und der Dynamik, die uns diese Gesellschaft stellt, geben.

Abschließend vielleicht noch einen Punkt: Da Sie in Ihrer Begründung immer wieder die Pflichtmitgliedschaft erwähnen, darf ich darauf hinweisen, dass der ÖGB eine frei­willige Mitgliedschaft vorsieht und diese Argumente für den ÖGB als solchen ohnedies nicht zum Tragen kommen können.

Ich glaube, wie gesagt, dass wir mit den Punkten, die wir hier angeführt haben, aber auch was die Sozialpartnerschaft anlangt, den Intentionen, die vom Konvent ausge­gangen sind, im Wesentlichen Rechnung getragen haben. Ich bedanke mich bei jenen Damen und Herren des Bundesrates, die heute dafür eintreten, dass die Beschlussfas­sung im Positiven erfolgt. (Beifall bei der SPÖ.)

11.23


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

 


11.23.12

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst ein paar allgemeine Anmerkungen zur Art der Bundesgesetzgebung machen.

In den zehn bisherigen Sitzungen dieses Jahres haben wir 96 Gesetzesbeschlüsse und Staatsverträge behandelt, heute und morgen stehen 69 auf der Tagesordnung. Wir erledigen also 42 Prozent des Jahresaufkommens in einer einzigen Sitzung. Das zeigt eine ungesunde Diskontinuität der Gesetzgebung. Damit ist dem Nationalrat – das ist dort auch beklagt worden – nur eine unzulängliche Behandlung der Materie möglich. Wir tun uns hier etwas leichter, weil wir den Inhalt der Gesetzesbeschlüsse des Natio­nalrates – jetzt lasse ich den Vorlauf an Regierungsvorlagen und so weiter weg – schon seit 14 Tagen kennen und somit Zeit hatten, das zu lesen. Nach einzelnen Aus­führungen habe ich allerdings nicht den Eindruck, dass diese Zeit gut genützt worden wäre. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Zweiter Punkt: Mit zahlreichen Gesetzesbeschlüssen wird die vom Verfassungsge­richtshofpräsidenten schon mehrfach beklagte Unsitte fortgesetzt, in einer Sitzung Ge­setze unter verschiedenen Tagesordnungspunkten mehrfach zu ändern. Das ist auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite