BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 82

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gesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsver­fahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr dieses.

 


13.32.39

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich sind alle Materien, die wir heute behandeln, wichtig, aber ich glaube, ich stoße auf breites Verständnis, wenn ich mich zu jenen Punkten, die jetzt politisch weniger brisant sind, eher kürzer fassen werde – und das ist jetzt einer von diesen.

Wir werden diese Materien ablehnen, ich möchte natürlich erklären, warum wir das tun. Zuerst zur Änderung des Vermessungsgesetzes: Es geht dabei um einen Passus über die Aufteilung der Einnahmen für die Abfragen aus dem Adressregister zwischen Län­dern und Bund. Dieser Passus war bis 2007 befristet und soll jetzt dauerhaft eingerich­tet werden. Der Grund dafür, warum wir dem nicht zustimmen werden, ist der, dass wir eigentlich der Meinung sind, dass solche Abfragen gratis sein sollten. Es geht zum Bei­spiel um die Einsicht in das Grundstückverzeichnis. Wir wollen also, dass diese Abfra­gen gratis sind. Insofern erübrigt sich auch die Frage der Aufteilung des Geldes, das dadurch eingenommen wird.

Zum Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007: Da werden wir nicht zustimmen, weil eine meiner Meinung nach etwas antiquierte Bestimmung nach wie vor darin enthalten ist, nämlich dass Behörden nur während der Amtsstunden dazu verpflichtet sind, die Empfangsgeräte für Bürgerinnen- und Bürgereingaben empfangs­bereit zu halten. In Zeiten von elektronischer Kommunikation halte ich das für, ehrlich gesagt, nicht zielführend, auch nicht unbedingt bürgerinnen- und bürgerfreundlich. Es wäre vor allem im Sinne einer bürgernahen Verwaltung sehr wichtig, dass man hier wirklich mit der Zeit geht und auch die technischen Mittel ausnützt, so wie sie eben ge­geben sind. (Beifall des Bundesrates Schennach.)

Zum E-Government-Gesetz selbst: Dieses Gesetz soll die Absicht verfolgen, den Ein­satz der Bürgerkarte zu forcieren, zu verstärken und ihr einfach zu mehr Beliebtheit zu verhelfen. Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir sagen, dass das Projekt Bürger­karte leider gescheitert ist. Es wird kaum angenommen. In den letzten drei Jahren gab es, glaube ich, 20 000 dieser Karten, die in Verwendung waren und sind. Das ehrgei­zige Ziel bei der Einführung der Bürgerkarte war, dass damit 100 Prozent Verbreitungs­rate erreicht werden sollte. Davon sind wir definitiv weit entfernt.

Das hat gute Gründe: Diese Karte ist, wie ich bereits gesagt habe, nicht akzeptiert. Es fehlt offenbar auch der Anreiz, diese Karte tatsächlich zu verwenden. Es gibt auch technische Defizite. Und es gibt vor allem auch datenschutzrechtliche Probleme.

Jetzt möchte ich nicht unterstellen, dass es bei dieser Karte darum geht, alle möglichen Daten zu sammeln, zu vernetzen und damit einen gläsernen Menschen zu schaffen. Diese Gefahr allerdings besteht. Auch wenn die Absicht sicher so nicht da ist, muss


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