BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 197

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allem einem dienen: junge Menschen möglichst rasch und umfassend in die Gesell­schaft wieder einzugliedern.

In diesem Zusammenhang hätte ich, Frau Bundesministerin, eine Frage: Sie haben öf­fentlich angekündigt, dass es für den Bereich der Bewährungshilfe eine verstärkte Mit­telzuwendung gibt. Bis heute ist mir nicht bekannt, dass die entsprechende Einrichtung das bekommen hat oder dass ihr das nun tatsächlich in Aussicht gestellt wurde. Sie wissen, dass gerade diese Einrichtung eine Vielzahl von neuen Angeboten aufgestellt hat, nämlich diese Wiedereingliederung in die Gesellschaft und auch erste Soforthilfs­maßnahmen wie auch Wohnunterbringungen und so weiter leistet und durchführt – auch im Bereich der Therapie. Insofern würde mich interessieren, was nun aus Ihrer ersten Ankündigung, dass es hier erhöhte Mittel gibt, wird und wie das nun tatsächlich für die Zukunft ausschaut.

Ich bin auch durchaus für die neue Möglichkeit, die geschaffen wurde, dass auslän­dische Verurteilte nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe, wenn es möglich ist, zur Ausreise gezwungen werden.

Herr Kollege Kühnel, Sie haben von den Ersttätern gesprochen und haben so quasi den Begriff „Wiederholungstäter“ nicht ausgesprochen. Da kann ich nur aus der Praxis sprechen, lieber Herr Kollege Kühnel: Jugendliche, die in ein schwieriges Umfeld ge­raten sind oder in einer schwierigen psychosozialen Situation stecken, werden ganz leicht und viel zu leicht Wiederholungstäter, die allerdings nicht Wiederholungstäter in dem von uns als schwerwiegend darzustellenden Bereich sind, sondern wo das extrem niederschwellig ist, wo auch manchmal Gerichte und Staatsanwälte damit kämpfen und sagen: Wir sehen uns zwar wieder – im Sinne dessen, dass Sie jetzt Wiederholungs­täter sind –, aber jetzt zum Beispiel von einer bedingten Strafnachsicht abzusehen, ist manchmal schwierig aufgrund des Wiedertreffens vor Gericht! – Das heißt, gerade in ganz kleinen, niederschwelligen Bereichen passiert das leider sehr oft, dass Jugend­liche wieder da stehen und wieder Kunde des Gerichtes sind. Da würde ich das Wort „Wiederholungstäter“ gerade bei Jugendlichen immer vorsichtig anwenden.

Bei jugendlichen Ersttätern – da verstehen wir uns ja – sollte man alles tun, auch Schuldausspruch ohne Strafe, den wir kennen, was ich aus der Praxis als enorm hilf­reich ansehe. Allein die erste Begegnung mit dem Gericht hat für viele Jugendliche, die in einem ganz niederschwelligen Bereich eine Gesetzesübertretung machen und vor Gericht stehen, mit einer Staatsanwaltschaft und mit einer Untersuchung konfrontiert werden, wo es zu einem Schuldausspruch kommt, aber zu keiner Strafe, für das spä­tere Leben auch enorme Auswirkungen des Nachdenkens und der Änderung der Hal­tungseinstellungen.

Wir werden diesem gesamten Paket selbstverständlich unsere Zustimmung geben.

Beim Suchtmittelgesetz – ich bin hier nicht als Kontra-Redner zum Ganzen; Frau Bun­desminister, Sie werden es verschmerzen! – werden wir aus einem bestimmten Punkt nicht zustimmen. Ich verstehe aber – deshalb habe ich mich nicht als Kontra-Redner gemeldet – die Gesamtüberlegungen aus Überlegungen der Justiz: Wenn man die Ge­werbsmäßigkeit definiert, dann müssen wir für alle Bereiche definieren, was „Gewerbs­mäßigkeit“ bedeutet.

Aber gerade auch beim Suchtgift, wo wir ja immer für Therapie statt Strafe sind, wird die Situation durch dieses Gesetz verbessert. Das begrüßen wir auch. Die Vermeidung von Beschaffungskriminalität ist etwas sehr Wichtiges. Wir müssen auch den Handel und das Geschäftemachen damit streng bestrafen.

Aber hier passiert es auch, dass junge Menschen oft allzu schnell mit dem Begriff „Ge­werbsmäßigkeit“ konfrontiert werden. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass man diese Gewerbsmäßigkeit in den §§ 27, 28 und 28a einmal definiert oder eine Abstufung


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