BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 205

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


11.36.06

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Mag. Klug erhebt sich von seinem Sitz. – In Richtung Präsidium:) Soll ich meine Ausführungen unterbre­chen? – Nein? – Gut. Dann darf ich jetzt zum Berufsrechts-Änderungsgesetz als Erst­redner auftreten, was ich besonders schön finde.

Dazu gibt es nicht sehr viel zu sagen, aber eines freut mich: dass man für die klassi­schen Rechtsberufe wie Rechtsanwälte, Notare und Richter gewisse Mindesterforder­nisse festgeschrieben hat – einerseits inhaltlicher Natur, andererseits natürlich auch von der Zeitdauer her.

Außerdem hat man ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes eingearbeitet, nämlich dass es eine gemeinschaftsrechtskonforme Prüfung der Gleichwertigkeit bei den ver­schiedenen Materien gibt, damit offensichtlich auch in den anderen Ländern österrei­chische Zeugnisse ganz oder zumindest zum Teil anerkannt werden.

Wenn ich mir dann allerdings den Gesetzestext durchlese und schaue, wie es nun mit den Erfordernissen aussieht, welche Kenntnisse nachweislich vorhanden sein müssen und welche Wissensgebiete abgehandelt gehörten, dann muss ich feststellen, dass dies hier in sieben Punkten sehr umfassend festgelegt ist – ich will jetzt nicht alle her­unterbeten –, aber eines fällt mir schon auf: dass die nationalökonomische, die volks­wirtschaftliche Komponente fehlt. Ich finde schon, dass ein sehr enger Zusammenhang zwischen den rechtlichen Materien und den Wirtschaftsmaterien gegeben ist. Das Wirtschaftsrecht ist sicher berüchtigt, aber um das Wirtschaftsrecht zu verstehen, sind meiner Ansicht nach nationalökonomische Kenntnisse, volkswirtschaftliche Kenntnisse schon von Bedeutung.

Das Zweite, was ich vermisse, ist – wahrscheinlich, weil ich noch nach einer anderen Studienordnung meine Prüfungen ablegen musste –, dass der historische Teil komplett vernachlässigt wird. Es ist meiner Ansicht nach schon wichtig für einen Juristen, dass er auch andere Rechtssysteme kennenlernt – sei es nun das Römische Recht, das Deutsche Recht, aber auch das Kirchenrecht. Man soll das nicht unterschätzen, es hat teilweise sehr interessante Ansätze, klare Regelungen und, wie gesagt, ich kann das nur empfehlen.

Das ist hier nicht berücksichtigt, daher diese Kritik, dass man versuchen sollte, doch wieder dem Juristen eine Überschau über diese Materien zu geben, damit er später auch die Möglichkeit hat, verschiedenste Berufszweige zu ergreifen. Man sieht ja auch, dass Juristen nicht unbedingt nur in den rein klassischen rechtlichen Berufen tätig sind. – Sei es, wie es sei.

Jedenfalls wird meine Fraktion trotzdem zustimmen, aber ich bin nicht ganz allein mit dieser Ansicht. Auch der Dekan der Juridischen Fakultät in Wien, Universitätsprofessor Mayer, der im ORF immer der schnell schießende Gutachter für alle möglichen Rechts­materien ist, ist der Meinung, dass diese historischen Aspekte wieder im Rechtsstu­dium verankert werden sollen. (Bundesrat Gruber: Immer der Mayer!)

In diesem Sinne darf ich die Zustimmung meiner Fraktion zum Berufsrechts-Ände­rungsgesetz bekanntgeben. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.39

 


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