BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 207

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Das Zweite ist: Das Europarecht steht unter den Punkten 1 bis 7 drinnen. Ich habe ja nur zu den Punkten 1 bis 7 eine kleine Ergänzung gegeben, und ich nehme an, dass alle den Text gelesen haben und festgestellt haben, dass unter einem Punkt das Euro­parecht angeführt wird. – Ich danke.

11.44


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Ber­ger. – Bitte.

 


11.44.23

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich denke, die beiden Reden haben ja schon gezeigt, wo ein Kern des Problems für diese Vorlage war, nämlich sich darauf zu verständigen, was denn jetzt die Kerngebiete sein müssen, um zu den klassischen Rechtsberufen – Anwalt, Notar und via Novelle im Dienstrecht für den Beruf des Richters und Staatsanwaltes – zugelassen zu werden.

Diese Regelungen sind zum einen tatsächlich notwendig, um für die Studierenden eine gewisse Rechtssicherheit zu geben. Aufgrund der erhöhten Autonomie der Universitä­ten und der einzelnen Fakultäten in ihrer Studienplangestaltung war sozusagen eine Entwicklung abzusehen, die sehr unterschiedliche Zugänge schafft und den Studenten keine Garantie gegeben hätte, dass sie nach Abschluss eines rechtswissenschaft­lichen Studiums dann tatsächlich auch als Berufsanwärter zugelassen werden. Wir haben hier versucht, eine gute Balance zwischen der Wahrung der Autonomie der Universitäten auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Schaffung absehbarer, kalkulierbarer Bedingungen für Berufsanwärter zu finden.

Die Regelung der Wissensgebiete ist eine sehr flexible. Wir haben Schwerpunktberei­che festgesetzt, die jedenfalls gegeben sein müssen: Wir sind in der Schlussphase der Beratungen dann davon abgegangen, diese Bereiche mit einem bestimmten Zeitaus­maß oder einer bestimmten Anzahl dieser ECTS-Punkte zu versehen. Da ist eine ge­wisse Flexibilität gegeben. Es gehören die wirtschaftswissenschaftlichen Wissensge­biete dazu. Ich denke, das umfasst natürlich auch die Volkswirtschaftslehre und nicht nur betriebswirtschaftliche Aspekte, und es bleibt den Universitäten insgesamt und den rechtwissenschaftlichen Fakultäten sehr viel Spielraum, zusätzliche Angebote zu schaffen. Wenn der Dekan Mayer mehr Kirchenrecht machen möchte, hat er durchaus diese Möglichkeit, genauso wie andere, wie etwa die Wirtschaftsuniversität, eher ande­re Schwerpunkte setzen werden. Für die juristischen Berufe werden auch Fremdspra­chen und die Kenntnisse ausländischer Rechtsordnungen zusätzlich zum Europarecht immer wichtiger werden.

Ich glaube, dass jetzt tatsächlich ein guter Ausgleich zwischen den verschiedenen In­teressen gefunden worden ist und wir insbesondere den Studierenden hier eine stabile Grundlage gegeben haben.

Ich möchte Ihnen abschließend schöne Weihnachtsfeiertage und ein glückliches, gutes neues Jahr wünschen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

11.47


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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