Zu dieser Ausdehnung der Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April möchte ich noch ein paar Dinge erwähnen, weil es dafür auch einen Anlassfall gab und, wie heute schon erwähnt wurde und zu hören war, in diesem Schneechaos insbesondere auf der Allander Autobahn beziehungsweise auf den Autobahnen im Wienerwald auch entsprechend schwierige Verkehrssituationen auftraten und Menschen wirklich in Notsituationen gekommen sind. Ich kann das auch bei Lkws sehr gut nachvollziehen und es befürworten, weil es bei uns auf der Arlberg Schnellstraße auch immer wieder derartige Fälle gibt. Dort herrscht auch eine exponierte Verkehrssituation, und es bleiben immer wieder Lkw-Fahrer, insbesondere aus dem Osten Europas, hängen, und diese legen dann buchstäblich die ganze Schnellstraße lahm.
Das ist also sicher ein wichtiger Impuls bei dieser Gesetzesänderung. Wobei, aus der Distanz betrachtet, die Situation im Wienerwald meiner Ansicht nach ja auch dort anzusiedeln ist, dass es hier auch am entsprechenden Management bei der Straßenmeisterei gefehlt hat. (Bundesrat Schöls: ASFINAG!) – Ich möchte das jetzt nicht unbedingt bei der ASFINAG festmachen, sondern hier hat allgemein das Management gefehlt. Und ich bin auch froh, dass man da jetzt über die Bücher gegangen ist und hier Maßnahmen ergreift, damit es zu solchen Situationen nicht mehr kommen kann.
Bei den Pkw ist es in unseren Breitengraden – und ich sage das jetzt aus der Sicht eines Vorarlbergers – eigentlich üblich, dass man zur Winterszeit Winterreifen aufzieht. Wir sind auch gewöhnt, mit entsprechenden Schneesituationen und mit rauen Witterungsverhältnissen umzugehen. Deshalb ist der 1. November eigentlich auch etwas früh, um Winterreifen aufzuziehen, weil es eigentlich zu dieser Jahreszeit selten so extrem schneit. Es ist auch schon vorgekommen, das sind dann aber meistens eben Jahrhundertereignisse, dass es am 15. November schneit – und, wie wir wissen, Jahrhundertereignisse treten eigentlich doch nicht so oft ein, oder?
Außerdem möchte ich schon noch erwähnen, dass Minister Gorbach, der dieses Fahren mit Licht eingeführt hat, eigentlich nicht einer unserer Minister war. Das möchte ich schon noch klar festhalten. Er war wohl ein Minister der Regierung Schüssel, aber wir wissen alle, wo wir ihn einzuordnen haben. (Bundesrat Mag. Himmer: ... ein Vorarlberger!) – Auch ein Vorarlberger! Aber abgesehen davon: Es gibt auch in Vorarlberg andere Parteien, Herr Kollege Himmer, und nicht nur Menschen, die sich zur ÖVP bekennen; so wie Kollege Einwallner zum Beispiel. Es gibt also schon auch differenzierte Zugänge zu dieser Geschichte.
Ich möchte auch hier noch erwähnen, dass ich doch geteilter Meinung bin. Aber wenn man sich vor Augen hält, dass man bei vielen Pkw modernerer Bauart bereits jetzt mit dem Tagesfahrtlicht unterwegs ist, dass es hier auch zu keiner Blendwirkung mehr kommt und das sicher auch eine Zukunftstechnologie ist, dann kann man das vielleicht auch entsprechend als Ersatz gelten lassen. Wir haben ja dieses „Licht am Tag“ auch deshalb durch Gesetz eingeführt, weil wir der Meinung waren – es gab dazu viele Expertisen –, dass man dadurch Verkehrstote, wenn man das so formulieren darf, „einsparen“ kann, dass es also zu weniger Unfällen kommt. Es gab Expertisen, wonach es durch eine derartige Maßnahme im Jahr 35 tote Menschen weniger geben werde – und jeder Verkehrstote weniger ist ein großer Vorteil.
Hier wird man also sehen, was die Zukunft bringt. Aber ich bin, so wie Kollege Stadler, auch der Meinung, dass im Sommer bei Sonnenschein und bei besten Sichtverhältnissen nicht jeder unbedingt mit diesem Licht oder Abblendlicht unterwegs sein muss.
Diese Novelle bringt insgesamt viele Vorteile, wir werden ihr deshalb gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Stadler.)
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