BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 252

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Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzaus­gleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umwelt­förderungsgesetz geändert werden (289 d.B. und 389 d.B. sowie 7855/BR d.B.)

51. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend eine Vereinba­rung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiter­führung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitäts­pakt 2008) (312 d.B. und 390 d.B. sowie 7856/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zu den Punkten 50 und 51 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 50 und 51 ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte um die Berichte.

 


14.31.02

Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über die Beratungen des Ausschusses über die Tagesordnungspunkte 50 und 51; zunächst über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussge­setz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 und weitere Gesetze geändert werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters: Tagesordnungspunkt 51, Österreichischer Stabilitätspakt 2008. Auch hier ist der Ausschuss nach Beratung der Vorlage mehrheitlich zu dem Beschluss gelangt, den Antrag zu stellen, gegen diesen Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.

 


14.32.14

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein Rede-Marathon, aber es ist dann gleich aus.

Zweckzuschussgesetz, Finanzausgleichsgesetz, Katastrophenfondsgesetz: Das Pro­blem, das wir im Zusammenhang mit dieser Gesetzesvorlage haben, ist, dass einem Finanzausgleich eigentlich eine Bundesstaatsreform vorausgehen sollte. Das Problem, das beim Finanzausgleich sicher nicht nur in unseren Kreisen vorherrscht, ist, dass es sehr verwirrend ist, dass Einnahmen-, Ausgaben-, Aufgabenverantwortung einfach sehr getrennt und vermischt sind, dass die Gelder über einige Ecken und Kanäle zu­sammenfließen und am Ende niemand mehr weiß, was eigentlich wofür da sein sollte.

Ein wichtiger Punkt, der uns auch noch fehlt, ist eine Ökologisierung des Finanzaus­gleiches. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit die Debatte über die Mineralölsteuer­erhöhung und die Einnahmen, die zum Teil den Ländern zugesagt wurden – und jetzt


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