BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 295

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Sehr wohl unterstützen wir aber natürlich das Rotkreuzgesetz, das die Stellung des Roten Kreuzes regelt, seine Aufgaben, die Zusammenarbeit von Rotem Kreuz und den österreichischen Behörden und den Schutz des österreichischen Roten Kreuzes ge­mäß dem Genfer Abkommen. Dem stimme ich sehr gerne zu, und möchte an dieser Stelle erwähnen, dass gerade das Rote Kreuz, die Arbeit des Roten Kreuzes ohne die vielen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die hunderte zählen, und vor allem ohne die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich hier in den Dienst der guten Sa­che stellen, nicht möglich wäre. Es ist eine Arbeit, die zum Wohle von uns allen geleis­tet wird, und daher denke ich, ist es nur richtig, an dieser Stelle einmal an das Rote Kreuz und seine Mitarbeiter einen herzlichen Dank auszusprechen. (Beifall des Bun­desrates Ing. Kampl.)

17.09


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kem­perle. Ich erteile ihr dieses.

 


17.10.08

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich zum Übereinkommen hinsichtlich der Untertagearbeiten in Bergwerken von Frauen äußern, weil ja hier auch der ÖGB seine Zustimmung zur Kündigung die­ses Übereinkommens gegeben hat, und vielleicht dazu das Folgende erklären: Es hat bereits bis 2001 die Möglichkeit gegeben, das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufzuhe­ben. In diesem Zusammenhang wurde ja bereits eine Regelung zur Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Belangen im Gesetz geschaffen, wobei dieses Überein­kommen für die Untertagearbeit ausgelassen wurde.

Wir haben zum damaligen Zeitpunkt bereits geprüft, wie viele Frauen in Österreich – unter Anführungszeichen – „unter diese Regelung fallen“ würden. Es waren zum dama­ligen Zeitpunkt, 2001 insgesamt in etwa 500 Beschäftigte, sowohl Männer als auch Frauen, die im Untertagebau gearbeitet haben. Für Frauen wäre dieses Verbot nur dann zum Tragen gekommen, wenn Frauen im Arbeitsinspektionsbereich tätig gewe­sen wären. Frauen waren aber in diesem Bereich überhaupt nicht mehr davon betrof­fen. Nichtsdestotrotz wurde damals unsere Zustimmung zu diesem Gesetz vorbeugend verweigert, weil wir unter der Zielvorgabe, das Nachtarbeitsverbot für Frauen insge­samt aufrechtzuerhalten, in Diskussionen gestanden sind, damals für uns also auch die Möglichkeit bestanden hätte, wie dies in Dänemark der Fall ist, dass Nachtarbeit gene­rell, also für Mann und Frau verboten wird. In der Nacht hätte es dann den zur derzeiti­gen Situation umgekehrten Vorgang gegeben, dass man nämlich Ausnahmegenehmi­gungen sowohl für Männer als auch für Frauen macht, dass sie in der Nacht arbeiten dürfen.

Wir haben irgendwie gehofft, dass Österreich sozialpolitisch diesen Weg einschlagen würde. Die Vorgängerregierung hat uns eines Besseren belehrt und das Nachtarbeits­verbot generell aufgehoben und generell zugelassen, dass Frauen und Männer in der Nacht arbeiten dürfen. Daher hat es also in diesem Zusammenhang die Verlängerung gegeben.

Wir haben auch abgewartet, weil es eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gege­ben hat. Diese ist 2005 zwar wegen Verfahrensmängeln abgewiesen worden, nichts­destotrotz stehen wir dem jetzt auch positiv gegenüber, weil wir sagen: Es muss eine Regelung für alle getroffen werden. International gesehen gibt es auch Untertagebau, in dem sehr viele Frauen beschäftigt sind.

Leider gibt es Nachtarbeit nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass Nachtarbeit schädlich ist. Nichtsdestotrotz stimmen


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