auch Personen erfasst, die sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, und daher der Vorbehalt.
Zweitens: Zum Streumunitions-Gesetz möchte ich mit einem gewissen Stolz sagen, dass die österreichische Initiative für ein internationales Verbot von Streumunition einen ungeheuren Erfolg gehabt hat – einen Erfolg, den wir eigentlich gar nicht in dieser Form erwartet hatten.
Die Konferenz, die vor Kurzem in Wien stattgefunden hat, hat mit 137 teilnehmenden Staaten weit mehr Teilnehmer gehabt, als wir uns das erhofft hatten. Das zeigt, dass sich einer Initiative, wenn man sie gut begründet und wenn sie auch in der internationalen Abrüstungssystematik gut begründet ist, auch andere Staaten anschließen. Österreich ist nunmehr der erste Staat – nach Belgien sind wir allerdings der zweite Staat, der ein nationales Gesetz hat –, der ein so umfassendes Gesetz hat, das insbesondere auch das Verbot der Herstellung, das Verbot der Lagerung von Streumunition beinhaltet. Ich glaube, da können wir uns durchaus im positiven Sinne als Vorreiter sehen.
Ganz am Schluss darf ich noch das Rotkreuzgesetz erwähnen. Für mich als Völkerrechtler ist es wichtig, dass damit auch eine wesentliche völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs erfüllt wird. Das Rotkreuzgesetz ist auch deswegen notwendig geworden, damit die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht, vor allem aus den vier Genfer Abkommen, ergeben, erfüllt werden können.
In der Öffentlichkeit ist etwas kritisch vermerkt worden, dass andere Hilfsdienste hier nicht erfasst werden, dass das Rote Kreuz sozusagen privilegiert wird. Das Rote Kreuz wird deswegen „privilegiert“ – unter Anführungszeichen –, weil es eben ganz spezifische Funktionen unter den Genfer Konventionen hat.
Ich bedanke mich für die breite Unterstützung und möchte diese Gelegenheit nützen, Herr Präsident, Hoher Bundesrat, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr zu wünschen! (Allgemeiner Beifall.)
17.22
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.
17.22
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ein Ja zum Tagesordnungspunkt 64 betreffend Kündigung des Übereinkommens über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art. Es ist, glaube ich, für uns alle zufriedenstellend, dass wir eine rechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Situation beendet wird.
Ein Nein zum Tagesordnungspunkt 65 bezüglich ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. Warum? – Meine Damen und Herren, so kann es wohl nicht sein! Das ist meine persönliche Meinung, und die basiert auf meiner Erfahrung. In meiner Heimatgemeinde haben wir die größte kulturelle Zusammenführung aller Heimatvertriebenen des Ersten und des Zweiten Weltkrieges. Auf 200 Quadratmetern treffen sich Heimatvertriebene nach dem Ersten Weltkrieg und nach dem Zweiten Weltkrieg aus Amerika, aus Australien und von überall her.
Ganz verstehe ich die Aufregung des Herrn Bundesrates Dr. Kühnel im Zusammenhang mit Äußerungen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vonseiten der Frau Bundesrat Mühlwerth nicht. Das war eine Abqualifizierung, die ungerechtfertigt war, denn der Punkt bezüglich Heimatvertriebener nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg ist bis heute nicht erledigt.
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