Beginn der Sitzung: 18.41 Uhr
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich eröffne die 752. Sitzung des Bundesrates.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden, und
eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung,
die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest.
Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden (304 d.B. und 354 d.B. sowie 7877/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisenberger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betref-
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