BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 5

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pauschalierten Ersatz für Mehrverbrauch an Kleidern und Wäsche;

Diätkostenzuschüsse;

Heilfürsorge und orthopädische Versorgung;

berufliche und soziale Rehabilitation.

Welche Leistungen gibt es jetzt für die Hinterbliebenen?

Hinterbliebenenrente beziehungsweise Witwen-/Witwerbeihilfe;

Zulage nach Pflege- und Blindenzulagenempfängern mindestens der Stufe III;

Diätkostenzuschüsse;

Krankenversicherung;

Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz.

Außerdem gibt es für hinterbliebene Ehegatten und waisenversorgungsberechtigte Kin­der Sterbegeld und Gebührnisse für das Sterbevierteljahr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine winzige Änderung, die wir heute beschließen, aber sie bedeutet für die Betroffenen sehr viel. Es sind Menschen, die immer noch an den Folgen eines Krieges leiden, der schon lange her und für viele Menschen, die heute in Österreich leben, nur mehr Geschichte ist. Für manche eine Geschichte, an die sie sich nicht mehr erinnern wollen.

Diese Gesetzesänderung bedeutet für mich nicht nur, dass 2 800 Menschen mehr Geld bekommen werden, sie bedeutet für mich auch, dass wir daran erinnert werden, dass wir uns stets bewusst sein sollten, dass wir in einer Zeit des Friedens leben, der nicht selbstverständlich ist.

Frieden zu bewahren und zum Frieden in Europa und in der Welt beizutragen soll immer als Aufgabe in unserem Bewusstsein vorhanden sein.

Wir werden selbstverständlich diesem Gesetz zustimmen.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.50.172. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Ver­einba­rung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (309 d.B. und 356 d.B. sowie 7878/BR d.B.)

 


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