Das ist die Praxis, und sie hat auch einen ganz bestimmten Grund, weil nämlich die Erläuterungen dazu, was seinerzeit in die Geschäftsordnung eingefügt wurde, darauf hinweisen, dass für die Abgabe der Erklärung eines Bundesministers – das bezieht sich auf den Landeshauptmann in gleicher Weise – im Allgemeinen ein Zeitpunkt vor Eingang in die Tagesordnung gewählt wird. (Bundesrat Konecny: Aber der, der den Kommentar geschrieben hat, hat den Vorschlag gemacht! Interessant! – Heiterkeit.) – Nein, aber jedenfalls hat der Bundesrat bei der Beschlussfassung dieser Bestimmung selber erläutert, was er darunter verstanden hat, und die nachfolgende Praxis hat das bestätigt.
Ich möchte nur bitten, sich unabhängig von Person und Thema bei künftigen Mitteilungen von Landeshauptmännern, eine Erklärung abgeben zu wollen, an der bewährten Praxis zu orientieren. Das sage ich im Interesse meines eigenen Landeshauptmannes. Der Kärntner Landeshauptmann wird sich selber zu helfen wissen oder auch nicht, aber jedenfalls für meinen eigenen Landeshauptmann möchte ich das geltend machen.
Es ist heute schon mehrfach darauf hingewiesen worden, ich will darauf nicht näher eingehen, dass der Reformvertrag auch für die nationalen Parlamente, auch für deren zweite Kammern, das heißt auch für den Bundesrat, neue Möglichkeiten, neue Chancen bringt. Nur sollten wir darauf achten, es nicht dabei bewenden zu lassen, uns selber Mut zuzusprechen.
Herr Kollege Konecny hat schon richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir das Instrumentarium, also die Arbeitsweise ändern müssen – das ist richtig –, wir müssen aber wohl auch die Intensität unserer Arbeit ändern, das sage ich deutlich dazu. Ich gehe jetzt nicht darauf ein, was wir mit dem seit 1995 bestehenden Stellungnahmerecht gemacht haben, weise nur aus aktuellem Anlass darauf hin, dass wir zu Jahresbeginn jeweils Vorhabensberichte der einzelnen Bundesministerien bekommen, was die EU im anstehenden Jahr alles vorhat, wohl mit dem Ziel, sie möglichst rasch zu diskutieren, weil das nur so Sinn macht.
Ich erinnere daran, wir haben jetzt bald Ende April und sechs Berichte immer noch nicht diskutiert. Also daran müssen wir wohl auch etwas ändern.
Die Kritik des Landeshauptmannes Haider am Bundesrat, die an sich nicht neu ist, bezieht sich nur vordergründig auf eine mögliche Unhöflichkeit, die er als solche empfunden hat. Hauptpunkt der Kritik ist natürlich, dass wir, entgegen seiner Meinung, dem Reformvertrag unsere Zustimmung geben. Das ist des Pudels Kern, und das ist der Anlass für seine Kritik – nicht zuletzt auch deshalb, weil er Kritik daran übt, dass das Parlament sich herausnehme, vor Abhaltung der Kärntner Volksbefragung den Vertrag zu genehmigen.
Nun können wir wahrlich nichts dafür, dass die Kärntner Volksbefragung noch immer nicht stattgefunden hat, obwohl der Befragungsgegenstand schon lange bekannt ist. Es ist auch ein Faktum, dass acht der neun Bundesländer ganz ausdrücklich für die Zustimmung zum Reformvertrag sind. Das haben die Landeshauptmänner Häupl und van Staa – Letzterer als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz – erst heute noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Gestern im Verfassungsausschuss hat auch der Vorsitzende der Landtagspräsidentenkonferenz ganz deutlich argumentiert, welche Vorteile mit diesem Reformvertrag insbesondere für die regionale Ebene verbunden sind und dass er es aus diesem Grund für notwendig hält, dass dieser Reformvertrag in Kraft tritt, wofür die Genehmigung durch den Bundesrat eine von mehreren Voraussetzungen ist.
Ich komme schon zum Schluss. Herr Landeshauptmann Haider ist zwar Landeshauptmann von Kärnten, aber nicht der Oberlandeshauptmann der anderen Bundes-
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