BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 167

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kauft und verkauft worden, aber es hat eigentlich niemand mehr so recht gewusst, was er im Keller liegen hat.

Wir alle wissen, dass dabei Milliarden von Euro in den Sand gesetzt wurden. Die Ze­che zahlt natürlich jemand. – Es ist ja nicht so, dass dieses Geld nicht irgendwo ab­geht. Die Zeche zahlen meiner Meinung nach auch die Klein- und Mittelbetriebe, die wesentlich schwerer zu Geld kommen, die Geld für Investitionen brauchen, die dann mit Basel II konfrontiert werden, die hunderte Unterschriften bringen müssen, damit sie 15 000, 20 000 € bekommen. – All das sind Auswirkungen dieser Kreditgeschäfte. Ich denke, dass es ganz wichtig ist, dass strenge Kontrollen eingezogen werden und dass auch entsprechend geprüft wird.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz bestimmt die Bilanzierungsregelungen, und zwar geht es da bei den Konzernabschlüssen um die Schwankungsrückstellungen.

Bundesabgabenordnung – dies ist das dritte Gesetz, das wir heute ändern – regelt die Lastschriften bei der EU-Quellensteuer und bei der Kapitalertragsteuer.

Wie gesagt, alle drei Gesetze sind unserer Meinung nach wichtig, und wir werden da­her dazu unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


19.10.33

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon bei den an­deren Gesetzesbeschlüssen des heutigen Tages geht es auch bei dieser gemeinsa­men Abstimmung um das Thema Transparenz. So kompliziert etwa das Investment­fondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz sind, so sehr entscheidend ist es ganz einfach, dass die Anleger in ihren schützenswerten Interessen auch tatsächlich geschützt werden.

Es stimmt schon, ein Gesetz wie das Investmentfondsgesetz ist für Nichtexperten kaum lesbar und damit auch kaum verständlich. Doch was ist bei solch einem Gesetz entscheidend? – Dass möglichst wenig auslegungsbedürftig ist und dass keine Mög­lichkeiten bestehen, konsumentenschädigende Lücken zu finden.

Bei den beschlossenen Novellen werden hauptsächlich europarechtliche Vorschriften in nationales Recht umgesetzt. Es sind dies vor allem die Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge­meinsame Anlagen in Wertpapieren sowie die EU-Prospektrichtlinie und die EU-Pro­spektverordnung. Die Auswirkungen sind durchwegs als positiv einzustufen – positiv im Sinne der Rechtsklarheit durch eine richtliniennahe Umsetzung und positiv auch für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Das ist letztlich auch – und das ist ganz wichtig – positiv für den Anleger, weil durch die Vorschriften eine internationale Vergleichbarkeit erleichtert und hergestellt wird. We­sentlich dabei ist, dass sich die Umsetzung auf das Richtliniennotwendige beschränkt. Es wird weitestgehend die Systematik der Richtlinien übernommen, und es war ein be­sonders Anliegen, durch weitestgehende Anlehnung an die Richtlinienformulierung ein größtmögliches Maß an Harmonisierung in diesem Rechtsbereich zu erreichen.

Damit gewährleisten wir eine EU-weit einheitliche Auslegung der Vorschriften. Es gibt bei dieser Umsetzung kein Austriacum, damit erreichen wir ganz einfach Rechtssicher­heit.

 


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