Im Bereich der allgemeinen Freiwilligentätigkeit waren es neben einer Vielzahl von Projekten, die wir in den Regionen unterstützt haben, zwei Schwerpunktprojekte, wo in diesen eineinhalb Jahren etwas erreicht werden konnte.
Das eine war sehr mühsam, das war die Sonderrichtlinie zur Förderung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“, das in Vorarlberg und in Oberösterreich angeboten wird. Das ist sozusagen eine Ersatzmaßnahme in meinem Ressort mit vielen Mitteln aus dem Sozialressort, die eigentlich bei der Frau Jugend- und Familienministerin über die Familienbeihilfe einzuordnen wäre, weil das Problem darin liegt, dass für die Absolvierung des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ keine Familienbeihilfe gewährt wird und damit die betreffenden Personen um mehr als 100 € in eine finanzielle Problemlage geraten.
Bereits meine Vorgängerin als Ministerin hat dafür die Sonderrichtlinie eingeführt, um in Höhe der Familienbeihilfe aus Mitteln des Sozialressorts diese freiwillige Tätigkeit fördern zu können, und hat Verhandlungen mit dem Familienministerium aufgenommen, dass das in das Familienlastenausgleichsgesetz kommt.
Ich war sehr zuversichtlich, dass ich das in Verhandlungen mit meiner Kollegin Kdolsky, mit der ich eine gute Arbeitsgrundlage habe, erreichen kann. Bedauerlicherweise ist das nicht gelungen. In diesem Bereich ist Verantwortung nicht aufgegriffen worden. Es gibt bis heute diese gesetzliche Änderung im Bereich des Familienlastenausgleichsgesetzes nicht erfolgt, die unbedingt erforderlich wäre und auch dem Bund insgesamt Kosten sparen würde.
Wenn das über die Richtlinien des Sozialressorts finanziert wird, so wie das derzeit gemacht wird, dann sind für diese entsprechenden Förderanteile auch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn das aus dem Titel Familienbeihilfe gemacht wird, würden diese Anteile wegfallen. Es würde sich auch der Bund entweder Geld sparen oder könnte mehr für die betroffenen Personen leisten.
Insofern ist es enttäuschend, dass der Sozialminister mit seinen Mitarbeitern in die Bresche springen musste, und zwar das zweite Mal hintereinander! Ich würde mir ein ähnliches Engagement zur Freiwilligenarbeit, wie sie in meinem Hause gepflogen wird, auch von anderen Ministerien wünschen, wo das relativ leicht möglich wäre.
Das zweite Projekt, auf das ich hinweisen möchte, ist das Zentrum für die unabhängige Freiwilligenarbeit, das wir gemeinsam mit dem Land Oberösterreich im Sommer dieses Jahres, vor wenigen Wochen gegründet haben. Hier geht es darum, modellhaft in einer Region, in Oberösterreich, wo die Freiwilligenarbeit am weitesten entwickelt ist, zu zeigen, dass man mit organisationsübergreifender Koordination – und das ist hier das Entscheidende! – einen weiteren Schwung bringen kann. Ich bedanke mich beim Land Oberösterreich, das die Hauptfinanzierung dieses Projektes vorgenommen hat! Auch das Sozialministerium beteiligt sich daran.
Grundlage für all diese Aktivitäten ist ein drittes Projekt, das wir abschließen konnten, nämlich ein umfassender Freiwilligenbericht, eine Untersuchung als Teil eins, die wir vorgenommen haben, wo wir den Stand der Freiwilligenarbeit quantitativ und qualitativ untersucht haben. Diese Untersuchung ist nun die Grundlage für weitere Tätigkeiten.
In meiner persönlichen Arbeitsplanung und im Ressort wäre 2009 die Arbeit an einem Freiwilligengesetz angestanden. Ich bin nämlich überzeugt davon, dass es der Freiwilligenarbeit insgesamt einen Schub geben würde, wenn wir die Aktivitäten in einzelnen Ressorts auf unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage in einem Freiwilligengesetz bündeln könnten. Ein ähnliches Gesetz gibt es in Deutschland, mit guten Ergebnissen, ebenso in Italien. Ich war in beiden Ländern – in Italien persönlich, in
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