BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 85

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Das alles sind Dinge, wo leistungsstarken Schülern die Möglichkeit gegeben wird, hier ihre Arbeitschancen zu verbessern, ihr Bildungsniveau zu heben und sich insgesamt in der Wirtschaft besser zu positionieren.

Wir waren uns bezüglich des Jugendausbildungssicherungsgesetzes einig darüber, wie wichtig die Lehre und „Karriere mit Lehre“ ist und dass wir gut ausgebildete Facharbeiter brauchen, die uns, wie wir immer hören, an allen Ecken und Ende fehlen. Es ist also schön, wenn wir höhere Qualifikationen für jene erreichen können, die es wollen und die es können.

Man muss immer aufpassen, wie es Kollege Schnider schon gesagt hat, dass man diese Bildungserweiterung allerdings nicht am untersten Limit möglich macht.

Ja, ich sehe das auch so, es wird auch unseren Wirtschaftsstandort selbstverständlich verbessern, weil gut ausgebildete Kräfte allemal noch ein Anziehungspunkt auch für internationale Konzerne sind, sich hier anzusiedeln.

In diesem Sinne begrüße ich diese Novelle, wir werden sie mittragen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.44


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


13.44.27

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich habe heute schon sehr lobende Worte gehört, Frau Ministerin: wohltuende Amtsführung und so weiter. Sie waren auch in Vorarlberg, haben sich dort mit einer sehr bemer­kens­werten Rede bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele von Ihrer besten Seite gezeigt. Ich hoffe, auch die Vorarlberger haben sich von der besten Seite gezeigt.

Jetzt fällt es mir an und für sich doch schwer, aus Sicht des Landes Vorarlberg noch die eine oder andere kritische Bemerkung anzufügen. (Bundesrat Mag. Klug: Oje, Edgar! Sei vorsichtig! – Unruhe im Saal.)

Wir Vorarlberger haben doch einiges zum vorliegenden Berufsreifeprüfungsgesetz eingewendet und haben auch eine entsprechende Stellungnahme übermittelt, die keinen Eingang in dieses Gesetz gefunden hat.

Wir begrüßen die Intention der vorliegenden Novelle, nämlich Lehre und Matura näher zusammenzuführen, um die Attraktivität der Berufsreifeprüfung zu steigern, grund­sätzlich. Allerdings bestehen gegen geplante Änderungen insofern Bedenken, als im Vergleich zum bestehen Berufsreifeprüfungsgesetz gesamt betrachtet – das hat auch der Herr Kollege Schnider schon angesprochen – dieser Niveauverlust doch erwartet wird. Wir waren der Auffassung, dass wir uns doch einige begleitende Maßnahmen und Korrekturen gewünscht hätten.

Ich darf deshalb auf die einzelnen Bestimmungen kurz eingehen: Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, die Berufsreifeprüfung in Bezug auf die damit verbundenen Berech­tigungen der Reifeprüfung einer höheren Schule gleichzustellen. Bisher mussten die Anforderungen erfüllt werden, die sich an der regulären Matura beziehungsweise Hochschulreife orientierten, wobei ein wesentlicher Qualitätsfaktor und Voraussetzung für den Zugang zur Berufsreifeprüfung unter anderem eine abgeschlossene schulische und Berufslehrausbildung war.

Der Zugang zur Berufsreifeprüfung soll nunmehr auch mit dem erfolgreichen Abschluss des dritten Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule, der dritten Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung oder Abschluss des vierten Semes­ters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten möglich sein.

 


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