BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 139

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Österreich gut umlegen. Da lässt es sich mit ungefähr 1 000 Menschen pro Jahr beziffern, die an Passivrauch sterben.

Nicht nur das Thema, wie viele Menschen werden wirklich geschädigt durch das Passivrauchen, ist interessant, sondern ich habe dann auch nachgefragt – und die Zahlen wurden vom Gesundheitsministerium bestätigt –, wie viel Geld der öster­reichische Staat für die Folgen tabakbezogener Erkrankungen aufwenden muss.

Meine Damen und Herren! Da hat es keinen Sinn, eine Zweckbindung für die Mittel aus der Tabaksteuer zu beschließen, denn es geht um ganz andere Beträge. Ich nehme einen Satz aus der Anfragebeantwortung von Frau Minister Kdolsky heraus:

„Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger veranschlagt, dass rund 20 % der Versicherungsleistungen aller Krankenversicherungsträger im Zusam­menhang mit Sekundär-Erkrankungen im Zusammenhang mit Tabakkonsum ... aufge­wendet werden“.

20 Prozent aller Versicherungsmittel, meine Damen und Herren, werden für Erkran­kungen, die tabakbezogen entstehen, aufgewendet! Das ist eine Zahl, die uns zu denken geben sollte, gerade auch dann, wenn wir über Gesundheitsreformen sprechen, gerade auch dann, wenn wir darüber sprechen, wie wir unser Gesundheits­system finanzieren werden.

Aus meiner Sicht ist das eine sehr schwache und mit zu vielen Ausnahmen gespickte Gesetzesnovelle; so viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die schlussendlich keinem etwas bringen werden und durch die Österreich im Nichtraucherschutz nach wie vor im hinteren Drittel des EU-Schnittes sein und auch dort bleiben wird.

Diese vielen Ausnahmen im Gastronomiebereich werden dem kleinen Wirt wehtun, die Großen können es sich richten, die werden es sich auch irgendwie richten. Ich hätte mir eine klare Haltung gewünscht; und eine klare Haltung hieße in diesem Bereich: rauchfrei in den Lokalen, rauchfrei in den Gastwirtschaften, ein klares Rauchverbot, denn dann hätten alle Wirte die gleiche Ausgangsposition.

Man sieht ja auch die positiven Entwicklungen in den anderen europäischen Ländern. Beispielsweise in Italien und Irland hat das sehr, sehr gut funktioniert.

Ich bin gespannt, wie man die Ausnahmen kontrollieren wird; darauf bin ich neugierig. Wie wird man kontrollieren, ob der Wirt das Raucherzimmer vom Nichtraucherzimmer gut getrennt hat? Wie wird man kontrollieren, ob die Tür dann immer gut geschlossen ist? – Das ist unmöglich! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Es ist unmöglich, das zu kontrollieren. (Bundesrat Perhab: Lassen Sie uns Gastwirte das selbst entscheiden!)

Daher hätte es viel, viel effektiver sein können, wenn man einfach gesagt hätte: Wir verbieten das Rauchen in allen Gastwirtschaften, in allen Restaurants! Das wäre die bessere Lösung gewesen.

Aus meiner Sicht ist das so, Herr Kollege Perhab – wir kennen uns auch aus anderen Diskussionen hier herinnen –, und wenn Sie mir dann erklären, wie das kontrolliert werden wird (Bundesrätin Mühlwerth: Das funktioniert woanders auch!), dann bin ich ja schon gespannt, wie Sie das machen wollen. Ich bin wirklich neugierig, wie Sie mir das erklären werden.

Wie gesagt, mir geht diese Novelle zu wenig weit. Interessant wäre – ich weiß nicht, ob Sie mir das beantworten können, Frau Minister –, wie viel Mittel wir auf der anderen Seite in der Prävention auf den Tisch legen. Die Beträge für den Nichtraucherschutz oder für die Warnung vor dem Rauchen sind nicht so wahnsinnig hoch. Es hat sehr, sehr gute Initiativen gegen Alkoholmissbrauch gegeben, die ich hier auch erwähnen


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