BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 144

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Die neue Regelung bedeutet für die Konsumenten, die Gäste, sich zu entscheiden: Verbringe ich einen Abend in einem Nichtraucherlokal oder in einer kleinen Bar mitten unter den Rauchern? Ich glaube, Herr Kollege Einwallner, dass die Gräben, die sich zwischen den Rauchern und Nichtrauchern aufgetan haben, aufgrund dieses Tabak­gesetzes recht bald wieder zuwachsen werden, weil hier doch sehr wohl ein Ausgleich gefunden wurde, insbesondere weil wir den Nichtraucherschutz forcieren.

Ich möchte mich bei der Frau Ministerin für diese gute Gesetzesvorlage bedanken, deren Erarbeitung in der Diskussion nicht einfach war. Um Mutmaßungen darüber entgegenzuwirken, warum Frau Ministerin Kdolsky nicht da ist, möchte ich Ihnen mitteilen: Sie ist nicht auf Urlaub, sondern sie ist erkrankt und im Spital. Darüber sollte man keine Witze machen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Ministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


17.35.31

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Bundesräte! Da hier eine heiße Debatte darüber entstanden ist, wer denn das kontrolliert und wer sich dann darum kümmert, möchte ich sagen: Das ist eine ganz einfache Sache! Arbeitnehmerschutz liegt in der Kom­petenz der Arbeitsinspektorate. Diese werden regelmäßige Kontrollen durch­führen. Wie das genau aussieht im Hinblick auf die 80 beziehungsweise 50 Quadrat­meter und die Abtrennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich, ist dann Angelegenheit der Gewerbebehörden, die das in ihre Anlagebescheide als Auflagen aufzunehmen haben. Auch dort wird das dann in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle fünf Jahre, kontrolliert. Die Arbeitsinspektorate kommen unangemeldet und können somit genau kontrollieren, wie sich das tatsächlich darstellt. Herr Kollege Einwallner, mit Sicherheit werden die Kollegen, die Wirte sind, Ihnen erklären, wie das mit den Kontrollen bei den Wirten läuft. (Beifall bei der ÖVP.)

17.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Kersch­baum zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


17.36.47

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde einmal meinen, dass Rauchen oder Nichtrauchen nicht unbedingt eine politische Kategorie ist. Ich hoffe, da sind wir uns einig.

Ich selbst zähle mich auch zu den Raucherinnen, habe nicht vor, es mir in der nächsten Zeit abzugewöhnen, und werde trotzdem für dieses Gesetz stimmen, und zwar ganz einfach deshalb, weil es bei diesem Gesetz nicht darum geht, dass irgend­jemand irgendjemandem zwanghaft das Rauchen abgewöhnen will. Das kann auch nicht funktionieren, denn das Rauchen kann man sich nur abgewöhnen, wenn man es selber will. Es geht vielmehr eben um den Schutz der Gesundheit, vor allem um den Gesundheitsschutz für die MitarbeiterInnen, aber verständlicherweise auch um den Schutz der Gesundheit der anderen Gäste.

Ich kenne es aus meinem Privatleben zur Genüge: Drei Leute gehen miteinander weg; zwei davon sind Nichtraucher, einer Raucher. Und wo setzt man sich hin? – Zu den Rauchern. Um diese Gewohnheit zu ändern, ist dieses Gesetz, wie ich meine, sicher


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