BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 147

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der Klubraum der Raucher ist? – Ich glaube, da machen wir lieber ein Gesetz, wo das Prinzip der Wahlfreiheit besteht.

Es ist nicht vollkommen. Da gebe ich ihnen vollkommen recht, Herr Kollege Mitterer. Ich habe wirklich keinen Bedarf an zusätzlichen Kontrollen, auch nicht persönlich. Das muss ich dazu sagen. Ich habe in den letzten zwei Monaten eine KIAB-Überprüfung gehabt, eine HACCP-Überprüfung und eine Arbeitsinspektorratsüberprüfung. Ich bin überhaupt der am besten überprüfte Betrieb in meinem Bezirk, wie ich glaube. Das ist ja das Leiden eines Wirtschaftskammerfunktionärs.

Nichtsdestotrotz wird es für alle kleinen Lokale nicht leicht werden, diese baulichen Maßnahmen, wenn sie erforderlich sind, umzusetzen.

Trotzdem darf ich Ihnen eine Studie aus unserem Nachbarland Slowenien präsen­tieren. Diese Studie ist im Oktober 2007, zwei Monate nach Einführung des totalen Rauchverbots in der Gastronomie in Slowenien gemacht worden. Die wichtigsten Ergebnisse sind Folgende:

Der Geschäftsgang der Gastgewerbebetriebe zeigte, dass mehr als zwei Drittel der Gastwirte, 69,8 Prozent, Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben. Unter diesen Gastwirten sind mehrheitlich jene, die Umsatzeinbußen zwischen 31 und 50 Prozent, und solche, die Umsatzeinbußen zwischen 11 und 30 Prozent verzeichnen. Bei jedem sechsten Gastwirt, der Umsatzeinbußen verzeichnet, hat sich der Umsatz um mehr als die Hälfte verringert. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Das sind Fakten, die in Österreich genauso eintreten würden, wenn wir ein rigoroses Rauchverbot in der Gastronomie einführten.

Und weiter heißt es in dieser Studie: Unter jenen Gastwirten, die Entlassungen von Mitarbeitern planen, werden die meisten Umsatzeinbußen von 31 bis 50 Prozent verzeichnet. Und jene, die darüber nachdenken, ihr Lokal zu schließen, sind mehr­heitlich jene Gastwirte, die Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent verzeichnen. – Zitatende.

Ich meine, der Gast ist König. Der Kunde ist König und wird entscheiden, ob er in diesem Lokal in Zukunft seine Speisen und seine Getränke konsumiert.

Am meisten trifft es natürlich die Kleingastronomie, die Pubs, die Beiseln, die Ein-Mann-Betriebe, die nicht die Möglichkeit haben, den Gastraum zu trennen.

Mit meinem Betrieb kann ich mit diesem Gesetz leben. Ich habe einen Speisesaal für 80 Personen, ich habe zwei andere Räume. Bei mir wird der Hauptraum, der Speisesaal natürlich rauchfrei, der Stammtisch und eine Stube, die ich habe, wird ein Raucherbereich bleiben. Ich glaube, dieses Gesetz ist ein tragfähiger Kompromiss, mit dem ich und mit dem die österreichische Gastronomie leben kann.

Ich glaube, das ist im Sinne der österreichischen Tourismuswirtschaft des ländlichen Raumes. Letzten Endes ist der Gastwirt im ländlichen Raum viel mehr als nur ein Umsatzträger und ein Steuerzahler, sondern er ist nicht wegdenkbar aus der dörflichen Wirtschaftsstruktur. In diesem Sinne wünsche ich ein gutes Überleben unserer Gastronomie in den nächsten Jahren. (Beifall bei der ÖVP.)

17.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

 


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