BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 81

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Besprechung daran erinnern, dass wir bei Abschluss des Finanzausgleiches – es wurde auch von der Vertragsseite seitens der Länder und Gemeinden richtig in der Erinnerung zugestimmt – von einer Steuerreform mit einem Volumen zwischen 3 und 4 Milliarden € ausgegangen sind, meine Damen und Herren; daher: das Mehr an Mitteln, die es für Länder und Gemeinden gibt – insbesondere für kleine und ertrags­schwache Gemeinden –, wurde bewusst schon in der Höhe über die Laufzeit von sechs Jahren angesetzt und in einem Berechnungstableau berücksichtigt, wissend, dass es im Zuge der Reduktion von Steuern zu einem Abfall am Bruttoanteil kommt.

Ich will das bewusst an dieser Stelle sagen und nicht stehen lassen, dass der Bund an dieser Stelle unverantwortlich und einseitig zu Lasten der nachgeordneten Gebiets­körperschaften Vereinbarungen schließen würde oder zulassen würde, dass es dort zu ernsthaften Einschränkungen kommt: 3 bis 4 Milliarden, und es wird Aufgabe des Gesetzgebers auch bei der noch durchzuführenden Lohn- und Einkommensteuer­reform für den Mittelstand sein, dass dieser Gesamtrahmen nicht überschritten wird. Solange wir das nicht tun, sind wir ordentliche Finanzausgleichspartner, da wir unter den Rahmenbedingungen verhandelt haben, es klar vereinbart haben, dort mehr gegeben haben, wo es natürlich aufgrund der Aufgaben mehr Ausgaben gibt, aber versucht haben, es zu halten.

Geht die Konjunktur hinunter, dann leiden alle gleichzeitig mit. Wir haben einen ein­heitlichen Schlüssel über alle Abgaben. Haben wir weniger Steuereinnahmen über die Steuerreform hinaus, dann trifft das alle gleichermaßen. Das möchte ich an dieser Stelle sagen. Ich wünsche mir auch, dass Sie dieses faire Verhältnis zwischen den Finanzausgleichspartnern auch über die gesamte Laufzeit durchführen, damit weniger Politik machen und eher schauen, dass wir unsere Vereinbarungen einhalten. Wie gesagt: Das wurde berücksichtigt. Es ist kein Anschlag, der hier stattfindet, der sozusagen entgegen den Vereinbarungen erfolgen würde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mitterer.)

13.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich frage noch einmal, ob Wortmeldungen vorliegen. – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Himmer, Schennach, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beige­gebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Ich komme somit zur Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Schimböck, Kolle­ginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 


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