BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 54

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der europäischen Wasserstraßen. Es ist dann nicht mehr notwendig, dass Fahrzeuge mit mehreren Zulassungsurkunden unterwegs sein müssen und bei den Kontrollen alle dabeihaben müssen.

Auf nationaler Ebene gibt es eine Klarstellung dahin gehend, dass bei Fahrzeugen, denen von einer österreichischen Behörde eine Zulassung ausgestellt wurde, unab­hängig vom Firmensitz die österreichischen ArbeitnehmerInnenschutz-Bestimmungen gelten. Dies führt zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit der Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber.

Der Grund dafür, dass ich als Vorarlberger beim Schifffahrtsgesetz hier heraußen ste­he, liegt in der Entschließung, die auf Initiative des Herrn Vizepräsidenten Weiss bei der Novelle zum Schifffahrtsgesetz entstanden ist. Dieser Entschließung des Bundes­rates wurde Rechnung getragen, und es kommt zu einer Aufwertung des Bodensee­patents. In Zukunft wird es den Besitzern des Bodenseepatents möglich sein, ein inter­nationales Zertifikat zum Führen von Sportfahrzeugen zu beantragen.

Wie gesagt, es ist schön, dass es ein Gesetz gibt, in das eine Entschließung des Bun­desrates direkt Eingang gefunden hat.

Ein weiterer Eckpunkt – das ist ein Detailbereich – im Bereich der Sport- und Freizeit­schifffahrt ist die freie innerstaatliche Behördenwahl. Das macht Sinn, erspart dem Antragsteller unsinnige Wege und führt zu einer Verwaltungsvereinfachung.

Abschließend ist zu sagen, dass die Neuerungen mehr Rechtssicherheit und fairere Wettbewerbsbedingungen bringen und natürlich die Zustimmung unserer Fraktion fin­den. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.32


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.32.48

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu diesem Tagesord­nungspunkt – mit dem Bodensee-Anrainer Jürgen Weiss im Einklang – zu Wort gemel­det. Der Herr Präsident hat das ja entsprechend vorbereitet. Der Dank der Vorarlberger oder der Bodensee-Menschen gilt daher unserem Vizepräsidenten Jürgen Weiss.

Zum Inhalt des Gesetzes gibt es über das, was Kollege Einwallner schon gesagt hat, hinaus nicht mehr viel zu sagen. Erwähnen möchte ich lediglich, dass damit auch einem Anliegen des Landes Vorarlberg entsprochen wird, weil sich das aus der beson­deren Rechtsstellung der Bodensee-Schifffahrt ergibt.

Im Begutachtungsverfahren zu einer früheren Änderung des Schifffahrtsgesetzes wur­de 2007 darauf hingewiesen, dass zahlreiche Anträge auf Ausstellung eines internatio­nalen Zertifikats für die Führung von Sportfahrzeugen deshalb abgelehnt werden mussten – und das ist der entscheidende Punkt –, weil das Bodensee-Schifffahrts­patent nicht als inländischer Befähigungsnachweis galt.

Nachdem diese Anregung im damaligen Gesetzesbeschluss keine Berücksichtigung gefunden hat, haben sich die Vorarlberger Bundesräte mit Unterstützung des boden­seekundigen Kollegen Schennach anlässlich der Beratungen im Bundesrat am 21. Mai 2008 zum Gegenstand einer Entschließung an den Verkehrsminister gewandt. – So ist es, Frau Kollegin Kerschbaum. Tatsächlich: Kollege Schennach ist bodenseekundig. (Bundesrätin Kerschbaum: Das werde ich ihm ausrichten!)

 


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