BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 87

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Die derzeitige Entwicklungszusammenarbeitspolitik führt in eine Sackgasse und hat augenscheinlich versagt, zumal keine nachhaltige Veränderung in Dritte-Welt-Staaten, insbesondere in Afrika, erreicht werden konnte. Daher soll es zu keiner Steigerung der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und keine Budgethilfen geben, die nur weiter ineffizient Geld in korrupte Systeme pumpen, sondern man muss nachhaltige Wege zur Selbsthilfe finden.

Ein Großteil der afrikanischen Asylwerber in Österreich stammt aus Liberia. Bevor 5,56 Millionen € zur Entschuldung von Liberia durch Österreich bezahlt werden, muss eine Politik eingeführt werden, um Entwicklungsgelder an Rückübernahmeabkommen zu koppeln.

Bei der Entschuldung von Staaten in Afrika steht der Verdacht im Raum, dass mit dem Geld vergangene Waffenkäufe beglichen werden. Außerdem kann, wie es der Kollege im Finanzausschuss ausgedrückt hat, nur eine Kugel wieder eine ganz andere Politik herbeiführen. Wir werden daher das Verlangen nicht unterstützen.

13.42


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


13.42.19

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade die Ereignisse der jüngsten Zeit haben uns vor Augen geführt, wie international verflochten der Finanzsektor ist.

Bezogen auf den Finanzplatz Österreich erfolgen jährlich unzählige Beteiligungsvor­gänge beziehungsweise Erhöhungen von Beteiligungen über die Grenzen unseres Landes hinweg. So gesehen ist die europäische Zielsetzung vollkommen richtig, einen möglichst einheitlichen Rechtsrahmen für das Aufsichtsverfahren bei Beteiligungs­erwerben im Finanzsektor zu schaffen.

Damit wären zwei Ziele erreicht, die gerade für uns von der Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind: Rechtsklarheit und Transparenz. Bisher gibt es nämlich sage und schreibe 25 verschiedene Auslegungsvarianten der EU-Richtlinie.

Der große nationale Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Richtlinien über das aufsichtsrechtliche Verfahren hat in der Europäischen Union zu unterschiedlichen Ver­fahren, damit zu Intransparenz und daher zur Behinderung grenzüberschreitenden Be­teiligungserwerbs geführt.

Was erfolgt nun durch die neuen Regelungen konkret? Der Ermessensspielraum der Aufsichtsbehörden – sprich der Finanzmarktaufsicht – bei der Zustimmung zu den Er­werbsvorgängen wird eingeschränkt und der Anlegerschutz in den einzelnen Finanz­marktgesetzen vereinheitlicht.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Lebensversicherung zählt wohl zu den bedeutendsten Bereichen in der Versicherungsbranche. Sie entscheidet daher mit ihrer Entwicklung über das Wohl der gesamten Branche.

Das mit diesem Gesetz neu eingerichtete Versicherungsprodukt der kapitalanlageori­entierten Lebensversicherung mit Garantiezinssatz kann dazu einen äußerst positiven Beitrag leisten, denn dass der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat, entspricht am ehesten dem Produkt der Lebensversicherung.

Materielle Absicherung beschäftigt den größten Teil der Österreicherinnen und Öster­reicher. Am liebsten wird bei der Existenzsicherung zu weniger risikoreichen Veranla­gungsformen gegriffen. Die Lebensversicherung punktet mit Sicherheit und Ertragsga­rantie. Derzeit existieren in Österreich über 10 Millionen Lebensversicherungsverträge.

 


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