BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 62

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marathon hineinzuberaten, denn es bringt im Prinzip genau das Gegenteil von dem, was wir wollen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Genau darum geht es! Was haben Sie, Herr Kollege Schennach, in der Sache Arigona für ein Tohuwabohu verursacht! Das sind, wie heute schon erwähnt wurde, Wirtschaftsflüchtlinge, das sind keine Asylanten. Und genau darum geht es. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.) Es geht einerseits um Skandalisierung der Situation (Beifall des Bundesrates Zangerl), um Medienhetze andererseits. Da ist auch immer wieder unsere Ministerin in der Bredouille, und zwar ungerechtfertigterweise, das muss ich Ihnen ganz klar sagen, Herr Kollege Schennach.

Das ist eben auch immer diese Vermischung von Asyl und Zuwanderung. Das können Sie nicht auseinanderhalten. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Das ist der entscheidende Punkt. Alle, die Asyl brauchen, sollen auch Asyl erhalten. Und das ist der springende Punkt. Die sollen dann auch in Österreich bleiben können, mit entsprechenden Rahmengesetzen, das ist der entscheidende Punkt. All die sogenannten Altfälle, alle, die vor dem 1. Mai 2004 durchgehend in Österreich waren, können einen Antrag stellen, dass ihre humanitären Anträge geprüft werden.

Zur Kompetenz des Herrn Landeshauptmannes. – Herr Kollege Kampl, bitte, genau zuhören, das wurde heute schon einmal gesagt! – Ja, selbstverständlich hat der Herr Landeshauptmann diese Verfahren in erster Instanz zu prüfen. Deshalb braucht es in diesem sogenannten Beirat auch nicht noch zusätzlich Ländervertreter, weil das eben beim Landeshauptmann auf dem Tisch landet. Dort wird es geprüft, und erst dann geht es ins Ministerium und zu diesem Beirat – wo jetzt auch Gemeindebundvertreter und Städtebundvertreter sitzen, was, denke ich, einen wesentlichen Fortschritt für diesen Beirat darstellt. (Bundesrat Ing. Kampl: Es war eine einstimmige Forderung der Lan­deshauptleute !)

Die Landeshauptleute haben unter anderem auch gefordert, dass dieses Bleiberecht und diese Patenschaft entsprechend adaptiert werden. Das ist auch geschehen. Und die Landeshauptleute haben auch entsprechende Kompetenz in diesem Verfahren. Das ist ganz genau normiert – wobei das heute schon erklärt wurde, ich wollte es Ihnen nur noch einmal erklären!

Zur Kollegin Mühlwerth: Frau Kollegin Mühlwerth wurde heute schon des Öfteren auf den richtigen Weg verwiesen, sodass ich mir das sozusagen sparen kann. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez, Kerschbaum und Schennach.) Aber ich denke, die Prüfung der Situation im Hinblick auf Erwerbseinkommen, Unter­kunft, Unbescholtenheit, strafrechtliche Relevanz, Deutschkenntnisse, die Ausbildungs­situation et cetera – das ist wichtig; das sind wichtige Entscheidungskriterien, die hier mit eingebaut sind. Außerdem gibt es auch noch die Möglichkeit von Niederlas­sungs­bewilligungen, was dann die Behörde prüft.

Auch die Zuständigkeit der Länder ist inzwischen gegeben, weil in Bezug auf Altfälle die Patenschaften entsprechend geregelt wurden, das habe ich schon erwähnt. Es wurden wesentliche Änderungen vorgenommen, die jetzt auch mit den Ländern akkordiert und von ihnen akzeptiert wurden, was meines Erachtens für uns als Ländervertreter auch ein ganz wichtiger Aspekt ist.

Noch einmal: Wir diskutieren heute auch nicht über das Bleiberecht, sondern über einen humanitären Aufenthalt, das ist eben der entscheidende Punkt. Hiezu gibt es eben entsprechende Kriterien – und nicht die von Ihnen geforderte Automatik!

Wir haben, wie im Ausschuss gehört, mehr als 20 000 Fälle abzuarbeiten. Dazu hätte ich gerne die genauen Zahlen gewusst, aber es wurde uns versprochen, dass das entsprechend nachgeliefert wird. Wir wollen den Stau bei diesen Verfahren rasch


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