Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, die Konkursordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Mietrechtsgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2009 – ZVN 2009) (89 d.B. und 114 d.B. sowie 8073/BR d.B. und 8087/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, die Konkursordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Mietrechtsgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2009).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts des Commonwealth der Bahamas zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (12 d.B. und 115 d.B. sowie 8088/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betref-
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