BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 187

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichs­ord­nung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebühren­gesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Til­gungs­gesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme des Weiteren zum Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor. Ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


19.50.23

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unbestritten: Das Familienbild hat sich im Laufe der Jahre massiv verändert. Neben der klassischen Familienform gibt es Patch­work-Familien, Lebensgemeinschaften und alleinerziehende Elternteile, natürlich über­wiegend Frauen, die für die Kinder verantwortlich sind. Daher ist es höchst an der Zeit, dass im Familienrecht auf diese modernen Familienformen stärker Rücksicht genom­men wird.

Ich möchte nur ein paar beeindruckende Zahlen liefern, die den Beweis für die aktuelle Familienlandschaft in unserem Land darstellen.

Es gibt derzeit rund 309 000 Lebensgemeinschaften. Was die Kinder betrifft, so gibt es in Österreich 681 100 Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren, 119 100 Lebensgemein­schaften mit Kindern unter 18 Jahren und 151 000 alleinerziehende Elternteile mit Kin­dern unter 18 Jahren. Die Zahl der Patchwork-Familien, also jener Familien, in welchen Kinder unter 18 Jahren aus einer anderen Beziehung kommen, sind mit annähernd 76 000 beziffert.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Das derzeit geltende österreichische Recht zielt noch immer nahezu ausschließlich auf das klassische Familienbild von verheirateten Eltern und deren Kindern ab. Damit ergeben sich strukturelle Benachteiligungen für andere Familienformen.

Zielsetzung der vorliegenden Gesetzesänderung ist es, den vorher genannten Umständen wenigstens zum Teil Rechnung zu tragen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite