handlungen mit der Regierung der Volksrepublik China zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 10. April 1991 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, BGBl. Nr. 679/1992, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Anlage 8:
Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 29. Juli 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/1614-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 27. Sitzung des Ministerrates am 28. Juli 2009 Verhandlungen mit Kanada zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 77/1981 in der Fassung BGBl. III Nr. 2/2001, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Anlage 9:
Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsident
des Bundesrates
Parlament Wien, am 29. Juli 2009
1017 Wien GZ: BMF-010221/1632-IV/4/2009
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