BundesratStenographisches Protokoll778. Sitzung / Seite 80

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bezahlen. Darauf wurde der Vertrag gekündigt, und ein neuer Nahversorger wurde mit der Postservicestelle beauftragt.

Ich bin heute natürlich sehr dankbar dafür, dass wir jetzt einen Postpartner in unserer Gemeinde haben, möchte aber schon festhalten, dass damit das Postamt nicht ersetzt ist.

Geschätzte Damen und Herren, werfen wir noch einmal einen Blick zurück auf die Jahre 2000 bis 2006. Hunderte Schließungen sind erfolgt, und die Postbediensteten waren und sind zu Recht frustriert: niemals Anerkennung, immer nur Stress und Druck und immer die Angst im Nacken, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Mit vielen Bediensteten habe ich persönliche Gespräche geführt, und ich verstehe ihre Anliegen, ihre Sorgen und auch ihre Ängste. Darum ist es an dieser Stelle sicherlich angebracht, allen Bediensteten der Post AG für ihre geleistete Arbeit – unter diesen widrigsten Umständen geleistete Arbeit – ein aufrichtiges und herzliches Dankeschön auszusprechen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktions­zugehörigkeit.)

Mit diesem Gesetz wurden die EU-Richtlinie zur Postmarktliberalisierung und das Regierungsprogramm erfüllt. Erstmals wird – wir haben es heute schon von der Frau Bundesministerin, von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört – die flächen­deckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gesetzlich vorge­schrieben. Das Angebot wird nicht reduziert, sondern jedenfalls in gleicher Qualität aufrechterhalten und sogar erweitert.

Einer der Kernpunkte ist, nach den Bestimmungen des Postmarktgesetzes 1 650 Post­geschäftsstellen in Österreich zu garantieren – das sind um 150 mehr als derzeit. Nach einem sorgfältig berechneten Schlüssel – die Hauptkriterien kennen wir, das ist die Einwohnerzahl auf der einen Seite und die Entfernung von der Postgeschäftsstelle auf der anderen Seite – wird die Grundversorgung mit Postgeschäftsstellen österreichweit festgesetzt.

Ein wesentlicher Punkt ist natürlich – es ist sehr wichtig, dass das auch im Gesetz verankert ist –, dass es kein Zusperren ohne Ersatz gibt. Wenn die Post ein Postamt schließt oder wenn ein Postpartner zusperrt, muss die Post einen neuen Postpartner finden oder ein neues Postamt aufsperren. Das heißt: kein Tag ohne Postversorgung! Der Ersatz muss qualitativ gleichwertig sein. Dies alles garantiert ein strenger Schließungsmechanismus unter Einbindung der Gemeinden, was ich sehr wichtig finde, und unter Aufsicht der Regulierungsbehörde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Weiters ist es auch wichtig zu sagen, dass es nicht sein kann, dass sich private Anbieter nur die Rosinen herauspicken. Es kann nicht sein, dass ein privates Unternehmen seine Zustelldienste nur auf große Ballungs­räume, auf Großstädte konzentriert – und alles andere ist im Prinzip egal!

Ich habe vor 14 Tagen selbst einen privaten Postdienst in Anspruch genommen. Ich bin ein Hobby-Musiker und habe mir ein Instrument bestellt, und ich möchte Ihnen jetzt sagen, wie das bei den Privaten funktioniert.

Am 11. November habe ich per Internet ein Instrument aus Deutschland bestellt und war eigentlich sehr positiv überrascht, dass ich am Freitag bereits die Paketinformation bei mir zu Hause hatte – meine Gattin und ich sind berufstätig –, nämlich mit der Ver­stän­digung, dass ein erneuter Zustellungsversuch für Montag, 16.11., vorgesehen ist.

Am Montag – natürlich ein Arbeitstag – waren wir beide wieder nicht zu Hause. Ich habe dann über das Internet versucht, das Paket – es gibt da eine Paketnummer – zu verfolgen; das hat aber nicht funktioniert. Ich habe mich dann telefonisch informiert,


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