dass es besonders in diesem Bereich, bei einer Steigerung von 61 Prozent – das muss man sich einmal vorstellen! –, wirklich im Gebälk kracht, und zwar an allen Ecken und Enden, sowohl in der Gesetzgebung als auch im Vollzug. Und wenn man dann sagt, wir haben Service-Center, wir haben gute Verwaltungsbereiche, dann muss man auch festhalten, wo es die nicht gibt. Das ist sicher ein Bereich, wo auf allen Ebenen alles noch einmal neu durchdacht werden muss, gesetzlich neu geregelt werden muss, human geregelt werden muss und auch transparent vollzogen werden muss, damit sich Menschen auskennen und sich nicht ständig wehren müssen, weil einfach Prozeduren so unendlich lang dauern.
Viele Punkte, die ich herausstreichen wollte, wurden von den Kollegen schon angesprochen. Das ist der Nachteil, wenn man erst später drankommt. Erlauben Sie mir daher, dass ich noch auf zwei Geschichten eingehe. Das eine möchte ich erwähnen, weil ich es prinzipiell interessant finde. Hier tut sich der Gesetzgeber schwer, weil es eben schwierig ist, aber er schummelt sich drum herum, und der Volksanwalt muss sich dann darum kümmern; in diesem Fall war es die Volksanwältin Stoisits.
Es geht um den § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994. Worum geht es in diesem Gesetz? – Da geht es um die Vorverlegung von Sperrstunden von Lokalen. Das klingt jetzt noch nicht so aufregend, aber ! Das ist schon in vielen Berichten drinnen gewesen. Eine Gemeinde, die Lokale im Zentrum hat, will natürlich Lokale im Zentrum, denn je mehr Leben dort ist, je mehr Menschen auf der Straße unterwegs sind, je lebendiger es ist, desto attraktiver ist ein Ort, desto lieber geht man hin. Und die Lokalwirte sind ja auch eine Belebung des Wirtschaftslebens, sind eine Belebung der Infrastruktur, und wir alle haben das gerne.
Blöderweise wohnen halt darüber
Menschen, und die haben zu Recht das Bedürfnis nach
Nachtruhe. Das heißt, das sind zwei Interessen, die beide berechtigt
sind. Deswegen schummelt sich ja der Gesetzgeber drum herum und hat die
Gewerbeordnung so kompliziert angelegt, dass, wenn man eine Vorverlegung der
Sperrstunden beantragen will, vier Tatbestände erfüllt werden
müssen. Das wirklich Interessante für den Gesetzgeber sind ja
eigentlich in diesem dicken Bericht hinten die legislativen Anregungen.
Das ist eigentlich das, was uns Politiker und Politikerinnen am meisten angehen
sollte, weil da Handlungsbedarf herrscht. Dieser § 113 war drinnen im
27. Bericht 2003, im 28. Bericht 2004, im 29. Bericht 2005,
im 30. Bericht 2006, im 32. Be-
richt 2008, im 33. Bericht 2009 und eben auch wieder im Bericht
2010 – das heißt: sieben Berichte, keine Änderung.
Ich will eigentlich auf eines hinaus: Da gibt es so viele legislative Anregungen, und es wäre schon einmal gut, sich vonseiten der Ministerien, vonseiten der Verantwortlichen, vonseiten der Politiker und Politikerinnen das auch anzuschauen und für Veränderungen zu arbeiten. Es bringt ja nichts, wenn man es nicht tut, denn dieser Paragraph wird dann im Bericht 2012, im Bericht 2013, im Bericht 2014 und im Bericht 2015 wieder vorkommen. Es wird wieder Beschwerden geben. Es werden wieder Interessen aufeinanderstoßen, nämlich einerseits die der BewohnerInnen und andererseits die der LokalbesitzerInnen und der Menschen, die dort gern fortgehen und ein bisschen laut sind da draußen. Das gehört gelöst, und zwar dringend.
Da heute, ich habe es heute schon einmal gesagt, der Welt-Aids-Tag ist, möchte ich auf einen Aspekt aus dem Bericht auch noch eingehen. Es gibt, und das finde ich auch lobenswert, ja auch im Bericht der Volksanwaltschaft den Grundrechtsteil, wo es um Menschenrechte, um Grundrechte, um Diskriminierungen geht, und ein Punkt, der hier behandelt wird, ist das Blutspendeverbot für schwule Männer. Wer es nicht weiß: Wer Blut spenden möchte, geht zum Roten Kreuz und muss einen Fragebogen ausfüllen. Und in diesem Fragebogen wird gefragt, ob man als Mann einmal Sex mit einem Mann hatte.
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