Trotz dieses sehr guten umfangreichen Werkes möchte ich zwei Bemerkungen hierzu abgeben. Eine davon wurde bereits im Ausschuss diskutiert, nämlich dass im Textdokument sehr wenige Vergleichszahlen von vergangenen Jahren zu sehen sind, damit hätte die Entwicklung besser dokumentiert werden können.
Ein weiterer für mich sehr wichtiger Punkt ist natürlich das Thema Grundwasser. In der Einleitung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans steht, dass die Vorgaben dieses Plans auf den Zielen und Grundsätzen des Wasserrechtsgesetzes basieren, wonach die Wasserwirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung zum Schutz und zur Reinhaltung der Ressource danach auszurichten ist, wie zum Beispiel, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet werden kann, dass eine nachhaltige Wassernutzung auf Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen gefördert wird, dass eine Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen von gefährlichen Stoffen sichergestellt wird, dass Grundwasser so reinzuhalten ist, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann, und dass Grundwasser so zu schützen ist, dass eine schrittweise Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung der Verschmutzung sichergestellt wird. – Das ist nur ein kurzer Abschnitt der Aufzählung.
Des Weiteren möchte ich noch einen Auszug hierzu aus der Homepage www.wasseraktiv.at bringen. Inhaber dieser Homepage ist das Lebensministerium, zum Thema Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 steht dort Folgendes:
„‚Damit setzen wir einen Meilenstein in der österreichischen Wasserpolitik. Unser Ziel ist, unser Wasser sauber und gesund für die kommenden Generationen zu erhalten und zu verbessern‘, so Umweltminister Niki Berlakovich. Bei der Erstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans war es vordringliche Aufgabe, die Interessen der Ökonomie und der Ökologie in Einklang zu bringen.“
Weiter ist dann zu lesen: „Im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans soll es zu einer weiteren Reduzierung der Grundwasserbelastungen durch Nitrat und Pestizide in Ostösterreich bis 2015 kommen. Laufende Maßnahmen (wie z.B. das Aktionsprogramm Nitrat, verschiedene Pflanzenschutzmittelregelungen und das intensive Förderprogramm im Rahmen der ländlichen Entwicklung) sollen durch gezielte Zusatzmaßnahmen in belasteten Gebieten ergänzt werden.“
Das hat mich sehr positiv gestimmt. Herr Bundesminister! Diese Aussagen im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 beziehungsweise auf der Homepage des Lebensministeriums stehen aber in krassem Widerspruch zu den Vorkommnissen rund um die geplante Ansiedelung von Schweinestallungen im Raum Lichtenwörth. Vielen ist dieses Gebiet am Rande der Mitterndorfer Senke, dem größten Grundwasservorkommen Mitteleuropas, bereits bekannt. Es liegt im Zustrombereich von Brunnenanlagen verschiedener Wasserversorger, das Grundwasser wird gefährdet, und einzelne Messstellen zeigen bereits Nitratwerte weit über den Grenzwerten. Dieses Gebiet wurde unverständlicherweise seitens der niederösterreichischen Landesregierung im Gegensatz zu den Nachbargebieten nicht als Grundwasserschongebiet ausgewiesen.
Geschätzte Damen und Herren, in der Gemeinde Lichtenwörth werden bereits mehr als 25 000 Schweine gehalten, mit dieser Zahl sind Ferkel, Mastschweine und so weiter gemeint. Bei den Auflagen für die UVP-Prüfung und für die Verfahren nach der IPPC ist ja kurioserweise nur die Zahl der Mastschweine von besonderer Bedeutung, Ferkel leben scheinbar nur von Luft und scheiden nur Luft aus. Auch die Gemeinde Lichtenwörth ist gegen die Ansiedlung von weiteren Massentierhaltungsbetrieben und
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