BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 213

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sondern kleine oder kleinere Verfehlungen zu verbessern. Das Ziel ist ja, dass die nächste Bilanz dann diese Fehler von sich aus schon nicht mehr aufweist. Es ist da also die ganze Bandbreite von Verbessern bis hin zu Strafen dort, wo große Fehler ge­geben sind, möglich.

Das Zahlungsdienstegesetz ist – vielleicht auch das den Zuschauern kurz erklärt, die vielleicht schon den ganzen Tag die Bundesratssitzung verfolgt haben (Heiterkeit eini­ger Bundesräte) oder zumindest jetzt zuschauen – der Bereich, wo wir uns im Zwie­spalt befinden. Da geht es um diese neuen Erlagscheine, auf die wir jetzt IBAN und BIC und all diese langen Zahlenwürste draufschreiben müssen. Das ist eine Umstel­lung. Jeder, der das das erste Mal sieht, denkt sich: Das gibt es ja nicht! So lang? Nach mehrmaligem Gebrauch kommt man drauf, dass die Kombination der Zahlen Kontonummer plus Bankleitzahl plus nationaler Code ist, und wenn man sich einmal in das System hineingedacht hat, dann wird es auch wieder leichter handhabbar und ent­spricht dann dem gleichen Aufwand wie das Merken einer Kontonummer.

Die neue Form hat aber einen großen Vorteil: Sie ermöglicht europaweiten Zahlungs­verkehr, also das, was bisher für viele Firmen, für viele kleinere Unternehmen auf ein­fache und standardisierte Weise nicht möglich war. Daher ist das, was am Anfang viel­leicht als Umstellungsärger rüberkommt, mittelfristig von großem Vorteil für den Konsu­menten in Europa. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass heutzutage über Internethandel nicht nur von nationalen Firmen etwas bestellt wird, sondern man bestellt sich ja auch einmal etwas aus Deutschland, ein englisches Buch aus England und dergleichen mehr, und das alles lässt sich auch aus Sicht des Konsumenten mit diesen europa­weiten Erlagscheinen, wenn Sie so wollen, problemlos bewerkstelligen, und das ist da­her an sich auch eine sinnvolle Maßnahme.

Ausfuhrförderungsgesetz – das ist der zweite große Brocken neben der Regulierung. Da geht es um Wirtschaftswachstum. Man darf nicht vergessen, die österreichische Volkswirtschaft ist eine, die sehr stark auf Export und Exportwirtschaft aufbaut. In vielen Bereichen sind wir auch Marktführer, in vielen Nischen sind wir – wir, die öster­reichischen Firmen, die österreichischen Facharbeiter – sehr nachgefragte Lieferanten und Exporteure.

Mit dem Ausfuhrförderungsgesetz schaffen wir es übrigens auch aus Verwaltungssicht, das nach dem One-Stop-Shop-Prinzip abzuwickeln, indem nämlich über die Kontroll­bank die Garantie und die Ausfuhrfinanzierung aus einer Hand ermöglicht werden. Wir schaffen damit die Möglichkeit, den österreichischen Export auch in Länder, in denen es ein bisschen riskanter ist beziehungsweise wirtschaftlich eine etwas unsicherere Si­tuation herrscht, zu fördern und zu unterstützen.

Man muss gleichzeitig auch dazusagen: Das ist einer jener Bereiche, die sehr gut funk­tionieren, in denen die Republik zwar Risiken und Haftungen übernimmt, am Schluss aber die Rücklaufquote eigentlich extrem gut und extrem positiv zu sehen ist. Darin zeigt sich nicht nur die Qualität der Förderung, sondern auch die Qualität der Unter­nehmen.

Abschließend noch abseits der Tagesordnung zur Diskussion um den gesamten Spe­kulationsbereich, zu dem also, was uns in den letzten Tagen auch stark beschäftigt hat. Dazu vielleicht ein paar Anmerkungen: Bevor wir es uns zu leicht machen in der Diskussion über Spekulation, muss man einmal sagen, was Spekulation ist. Spekula­tion ist das Eingehen von Risiken, die nicht notwendigerweise eingegangen hätten wer­den müssen.

Da muss man fair bleiben, auch wenn wir das jetzt schon an vielen Orten und in vielen Bereichen beobachten konnten. Es hat sich eben die Welt auch in den letzten vier Jah­ren geändert. Vor zehn Jahren wurde noch bei jeder Kleingärtnerversammlung der


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