15.12.52

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Damen und Herren, auch die vielen, die uns vielleicht noch immer zusehen! Auch wir werden diesen Gesetzentwürfen zustimmen. Ich möchte nur eine kleine Anmerkung dazu machen, und zwar, dass lineare Erhöhungen – wie auch in diesem Fall, nämlich von 2,33 Prozent – dazu führen, dass die Gesellschaft, die Einkommensklassen und so weiter, immer weiter auseinanderdriften. Diese Kritik hat nichts mit Beamtenbashing oder Ähnlichem zu tun.

Wenn wir uns das genauer ansehen: 2,3 Prozent von 1 200 Euro sind halt nur 27,60 Euro, während es bei einem Einkommen von 8 000 Euro 184 Euro sind. Bei Letzterem ist das also das Fünffache, während die Lebenshaltungskosten für beide Gruppen gleich sind. Das führt zu einem weiteren Auseinanderdriften von kleineren und größeren Einkommen.

Bei aller Wertschätzung für die Beamten: Es ist schon so, dass diese Gruppe gegen­über anderen sehr privilegiert ist, gerade auch, was das Einkommen betrifft. Ich darf da zum Beispiel auf die Steuerreform 2016 verweisen, bei der sich die Bruttobezüge der Lohnsteuerpflichtigen zwar sehr erhöht haben, aber diese eben um 3 Milliarden Euro weniger Lohnsteuer bezahlt haben – insgesamt 4,4 Milliarden Euro weniger –, das waren im Durchschnitt 438 Euro pro Person.

Alle Niedrigsteinkommen – zwar steuerpflichtig, aber aufgrund des niedrigen Einkom­mens werden keine Steuern fällig – haben davon nicht profitiert. Das ist also wieder die Ausnahme dieser ganzen Gruppe, denn die mittleren Einkommen hatten eine Entlas­tung von 423 Euro, die obersten 10 Prozent der Einkommen eine Entlastung von 1 772 Euro.

Was die Entlastung betrifft, schnitten Beamte am besten von allen steuerpflichtigen Gruppen ab, nämlich mit einer durchschnittlichen Entlastung von 1 500 Euro, während Angestellte nur eine durchschnittliche Entlastung von 850 Euro erreicht haben, Arbeiter von 454 Euro und Lehrlinge von 34 Euro. Selbst Beamte im Ruhestand liegen mit einer durchschnittlichen Entlastung von 1 173 Euro im vorderen Feld, während ASVG-Pensionisten durchschnittlich nur um 431 Euro entlastet wurden.

Es ist also so, dass Beamte über die Maßen profitiert haben, zum Beispiel auch von dieser Steuerentlastung. Wenn wir nun im gleichen Schritt beschließen, dass Politiker­gehälter eben nicht erhöht werden, weil sie ohnehin zu der obersten Klasse zählen, so wäre es mein Anliegen, dass wir solche Lohnerhöhungen sozial ausgeglichener gestal­ten. Das heißt mit Einschleifregelungen nach oben und mit einer stärkeren Erhöhung in den unteren Bereichen. Von diesen ganz linearen Erhöhungen, wie sie in diesem Fall vorgenommen wurden, sollte man abgehen.

Das wäre wichtig, denke ich, um ein Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhin­dern, um dem stärker entgegenzuarbeiten, und zwar indem man gerade in diesen Bereichen den mittleren und kleineren Einkommensbeziehern stärker unter die Arme greift als den oberen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der SPÖ.)

15.16

Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Bitte, Herr Kollege.