10.58.40

Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Volksanwältin! Werter Herr Volksanwalt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegen­über dem Jahr 2015 verzeichnet die Volksanwaltschaft im Jahr 2016 doch, wie wir schon gehört haben, auch einen Anstieg an Beschwerden. Die Beschwerden an die Volksanwaltschaft stiegen somit im Jahr 2016 wieder an, und die Volksanwaltschaft kontrolliert seit über 40 Jahren im Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Ver­waltung in Österreich.

Im Bericht der Volksanwaltschaft von 2016 setzt sich aber auch fort, dass bei den Beschwerden nicht mehr der Sozialbereich an erster Stelle steht, sondern der Bereich der inneren Sicherheit. Die Volksanwaltschaft kontrolliert die gesamte öffentliche Ver­waltung, also auch die Behörden, alle Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundes­gesetze beauftragt sind. Insgesamt leitete die Volksanwaltschaft 2016 6 121 Prüfver­fahren in der Bundesverwaltung ein. Das entspricht ebenfalls einer Steigerung von 13 Prozent gegenüber dem Jahr davor. Die meisten Prüfverfahren in den vergangenen drei Jahren betreffen, wie schon gesagt, die innere Sicherheit. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die hohe Anzahl an asylrechtlichen Beschwerden, und diese betrafen im Berichtsjahr in einem erheblichen Ausmaß die erstinstanzlichen Asylverfahren. (Vizepräsidentin Ledl-Rossmann übernimmt den Vorsitz.)

An zweiter Stelle – Kollegin Ledl-Rossmann hat es schon ausgeführt – rangiert der So­zialbereich. Rund ein Viertel aller Beschwerden, die zu einem Prüfverfahren führten, betrafen sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsmarktbezogene Probleme. Gegen­stand der Beschwerde waren in den meisten Fällen Mängel im Bereich des Arbeits­marktservice, die Pflegegeldeinstufung sowie Probleme rund um die Pensionsversiche­rung. Unverändert hoch ist natürlich auch das Beschwerdeaufkommen von Menschen mit Behinderung. Insgesamt 927 Prüfverfahren wurden aufgrund von Beschwerden über die Justiz eingeleitet.

Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volks­an­waltschaft tätig, welche durchschnittlich 74 Eingaben pro Arbeitstag bearbeitet haben; das ist ebenfalls ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2015. In über 4 000 Fällen war die Volksanwaltschaft, wie wir schon im Ausschuss gehört haben, nicht zuständig; Herr Volksanwalt Fichtenbauer hat aber ausgeführt, in diesen Fällen habe er Informationen und Auskünfte weitergeben können, die zwar keine rechtliche Beratung vorausgesetzt haben, aber kurz gesagt: Die Volksanwaltschaft ist eine wertvolle Servicestelle für alle Bürgerinnen und Bürger in Österreich.

Bei den Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene sind folgende inhaltliche Schwerpunkte festzustellen: Die Beschwerden betrafen vor allem das Sozialwesen – die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen. In der Landes- und Gemeindeverwaltung gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp über 3 100 Prüfverfahren; auch das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Das dürfte nicht an der schlechten – oder guten – Arbeit der Bürger­meisterinnen und Bürgermeister in den Gemeinden – die meiner Meinung nach her­vorragende Arbeit leisten – liegen. Zurückzuführen ist das meiner Meinung nach darauf, dass sehr, sehr viele Diskussionen im Bereich Mindestsicherung oder Verwal­tung die Österreicherinnen und Österreicher verunsichert haben, indem durch Medien­berichte unterschiedliche Meinungen oder unterschiedliche Positionierungen in die Öffentlichkeit gebracht werden.

Die meisten Beschwerden auf Landes- und Gemeindeebene entfallen auf die Bereiche Raumordnung und vor allem Baurecht. Ungebrochen hoch ist die Anzahl der Prüffälle betreffend Jugendwohlfahrt, Mindestsicherung und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen.

Die Volksanwaltschaft informiert die Betroffenen im Schnitt nach 42 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung. Es wurden 2016 auch 124 amtswegige Prüfverfahren ein­geleitet, was ebenfalls einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Erfolg der Volksanwaltschaft lässt sich unter anderem aber daran messen, wie hoch die Akzeptanz der Bevölkerung ist. Die bereits erwähnten Zahlen belegen eindrucks­voll, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt fühlen. Eine maßgebliche Rolle hierbei spielt aber auch, dass die Volksanwaltschaft sehr einfach und formlos zu kontaktieren ist; Beschwerden können persönlich, telefonisch – der telefonische Auskunftsdienst ist übrigens unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar – oder natürlich auch schriftlich eingebracht werden.

Die Bilanz, um die Bürgernähe zu dokumentieren, enthält der Bericht aus dem Jahr 2016 auch: 275 Sprechtage – ein Plus von 32 Sprechtagen gegenüber dem Jahr davor –, über 8 000 Menschen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch, 16 500 Briefe und E-Mails umfasste die gesamte Korrespondenz. Insge­samt haben sich 21 500 Menschen im Jahr 2016 an die Volksanwaltschaft gewandt; interessant ist da natürlich auch der Vergleich: 7 000 Frauen, 12 000 Männer und 2 400 Personengruppen.

Ich möchte nur darauf hinweisen – viele von euch haben hoffentlich den Newsletter der Volksanwaltschaft bereits abonniert –: Die Webseite der Volksanwaltschaft, die im Jahr 2016 umgestellt wurde, informiert nicht nur über ihre Tätigkeit und über die Beschwerdemöglichkeiten, sondern es sind auch aktuelle Themen auf der Homepage ersichtlich. Um diese Informationen auch Menschen mit Sprachschwierigkeiten, Seh­schwächen oder anderen Beeinträchtigungen zur Verfügung zu stellen, gibt es seit 2016 die wichtigsten Informationen über die Volksanwaltschaft sowie Hilfestellungen und Beschwerdemöglichkeiten auch in einer Leicht-Lesen-Version der Webseite der Volksanwaltschaft. Natürlich wurden auch die Broschüren aktualisiert und in 16 Sprachen übersetzt.

Ebenso erwähnenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist natürlich auch die inter­nationale Aktivität, die wir auch im Ausschuss schon kurz andiskutiert haben. Wenn ich hier noch einmal das Beispiel aufgreifen darf, das mich doch sehr nachdenklich gestimmt hat: Wenn genau solche Institutionen wie zum Beispiel in Polen in ihren Rechten beschnitten werden, dann ist das für mich und, ich glaube, für uns alle hier ein Anschlag auf die Demokratie, und da heißt es, alle Mittel und Wege und vor allem auch international alle Möglichkeiten zu nutzen, um diesen Anschlag auf die Demokratie nicht weiter ausufern zu lassen und die Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen.

Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, empfehle ich euch allen, nicht nur als Abendlektüre, sondern wirklich sehr, sehr aufmerksam den Bericht der Volksanwalt­schaft zu lesen, den Newsletter zu abonnieren, denn Bürgernähe funktioniert, wie man hier sehr gut sieht – nicht nur anhand der Zahlen, sondern auch an den Themen, um die es in öffentlichen Diskussionen wie zum Beispiel in der Sendung „Konkret“ oder „Bürgeranwalt“ geht; da passieren sehr plakative, sehr klar verständliche Aufar­beitungen für die Österreicherinnen und Österreicher.

Ich möchte mich hier recht herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der Volks­an­waltschaft und bei Ihnen, liebe Volksanwälte, für diesen umfangreichen Bericht bedan­ken – viel, viel Erfolg für die nächsten Jahre! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundes­rätInnen von ÖVP und FPÖ.)

11.06

Vizepräsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Rösch. – Bitte, Herr Bundesrat.